allgemeine geschäftsbedingungen 1 abschluss des reisevertrages mit der anmeldung bietet der kunde dem reiseveranstalter den abschluss eines reisevertrages verbindlich an der reisevertrag kommt mit der annahme durch den reiseveranstalter zustande dies wird durch ausdrückliche erklärung bzw mit der Übergabe oder zusendung der buchungsbestätigung gegenüber dem reisenden vorgenommen dabei kommt der reisevertrag grundsätzlich mit jedem reisenden zustande so auch in dem fall in welchem der reiseanmelder erkennbar als vertreter für die anderen reisenden auftritt es sei denn der reiseanmelder trägt dem ...