Weitere LWL - Integrationsamt Kataloge | Behinderung und Ausweis 2017 | 180 Seiten | 2018-03-16
LWL - Landschaftsverband Westfalen-Lippe
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20   behinderung und ausweis zu randnummer 1 zuständige stelle der antrag muss an den kreis/die kreisfreie stadt gerichtet werden wo der antragsteller seinen wohnsitz hat siehe anlage e in anlage f finden sie auch hinweise welche stelle für die antragstellung zuständig ist wenn der antragsteller grenzarbeitnehmer ist siehe „zu randnummer 3 “ wohnsitz ist dort wo der mensch mit behinderung eine wohnung genommen hat sie beibehalten und benutzen will bei der bestimmung der zuständigen stelle hat er ein wahlrecht ob er den antrag an die für den ersten für den zweiten oder für einen weiteren wohnsitz zuständige stelle richten will deutsche arbeitnehmer die von deutschen firmen oder behörden zeitlich begrenzt zu einer tätigkeit ins ausland abgeordnet worden sind und keinen wohnsitz mehr im geltungsbereich des sgb ix haben richten ihren antrag an das aus der anlage f ersichtliche sogenannte „auslandsversorgungsamt“ zu
38   behinderung und ausweis das bedeutet unter berücksichtigung der grundsätzlichen anmerkungen siehe seite 37 aber nicht dass generell auch eine hilflosigkeit im sinne der versmedv vorliegt voraussetzung voraussetzung rechtsprechung „bei reisen mit der Âdeutschen bahn ag Âerfordern die schädigungsfolgen im sinne des bundesÂversorgungsÂgesetzes/bundesentÂschädigungsÂgesetzes die unterbringung in der 1. wagenklasse“ eintragung im ausweis merkzeichen 1. kl siehe seite 59 die voraussetzungen für die benutzung der ersten wagenklasse mit dem fahr ausweis der zweiten wagenÂklasse erfüllen ausschließlich schwerkriegsbeschädigte und verfolgte im sinne des bundesentschädigungsgesetzes beg mit einer Âminderung der erwerbsfähigkeit mde beziehungsweise grad der schädigungs folgen gds um wenigstens 70 vom hundert wenn der auf den erkannten Âschädigungsfolgen beruhende körperliche
behinderung und ausweis   55 ihre rechte sie können gegen diesen bescheid innerhalb eines monats nachdem er ihnen bekannt gegeben worden ist widerspruch erheben den widerspruch reichen sie bitte schriftlich bei ……………… ………………………………… ein sie können die genannte stelle auch aufsuchen und ihren widerspruch dort schriftlich aufnehmen lassen sie können die schriftform auch durch Übersendung eines elektronischen dokumentes ersetzen es ist an die e-mailanschrift …………………………………… zu richten und muss mit einer qualifizierten elektronischen signatur im sinne des § 2 nummer 3 signaturgesetz versehen sein bei der verwendung der elektronischen form sind besondere technische rahmenbedingungen zu beachten die besonderen technischen voraussetzungen sind auf der internetseite unter
behinderung und ausweis   73 und/oder sowohl mein behandelnder arzt als auch ich sind der meinung dass aufgrund der art und schwere der behinderung der grad der behinderung mit erheblich zu niedrig bemessen worden ist darüber hinaus bin ich ebenso wie mein behandelnder arzt der auffassung dass aufgrund der gesundheitlichen einschränkungen die voraussetzungen des merkzeichens zum beispiel g ag rf b h bi vorliegen und/oder der angefochtene bescheid hat die schwere meiner behinderung nicht ausreichend gewürdigt meine behinderung belastet mich in besonderem umfang in nachfolgend geschilderter weise hier folgt eine kurze darstellung des besonderen persönlichen betroffenseins und/oder meine behinderung ist am · · eingetreten den grad der behinderung/das merkzeichen zum beispiel g ag h gi bitte ich deshalb rückwirkend von diesem zeitpunkt an zu bescheinigen schlussfolgerung ich beantrage daher den angefochtenen bescheid aufzuheben/zu ändern und
90   behinderung und ausweis schutzfrist bei wegfall der eigenschaft als schwerbehinderter mensch drei-monats-frist ist die eigenschaft als schwerbehinderter mensch weggefallen weil sich der Âbehinderungsgrad auf weniger als 50 verringert hat so behält er den schwerbehindertenschutz und den schwerbehindertenausweis bis zum ende des dritten kalen dermonats der auf den eintritt der unanfechtbarkeit des die verringerung feststellenden bescheides folgt beispiele beispiel ein mensch mit behinderung erhält am 4. mai 2016 von der stadt münster einen neufeststellungsbescheid wonach bei ihm ein behinderungsgrad von nur noch 40 festgestellt wird der mensch mit behinderung erhebt gegen diesen bescheid keinen widerspruch der bescheid wird im juni einen monat nach zustellung des bescheides unanfechtbar am ende des dritten kalendermonats nach eintritt der unanfechtbarkeit das heißt mit ablauf des 30. september 2016 erlischt der schutz ein weiteres beispiel
108   behinderung und ausweis vorbemerkung wenn mit dem grad der behinderung und dem grad der schädigungsfolgen das maß für die beeinträchtigung der teilhabe am leben in der gemeinschaft gemeint ist wird einheitlich die abkürzung gds benutzt 1 schädigungsfolgen a als schädigungsfolge wird im sozialen entschädigungsrecht jede gesundheitsstörung bezeichnet die in ursächlichem zusammenhang mit einer schädigung steht die nach dem entsprechenden gesetz zu berücksichtigen ist b die auswirkungen der schädigungsfolge werden mit dem grad der schädigungsfolgen gds bemessen c zu den schädigungsfolgen gehören auch abweichungen vom gesundheitszustand die keinen gds bedingen zum beispiel funktionell bedeutungslose narben verlust von zähnen 2 grad der schädigungsfolgen gds grad der behinderung gdb rücksichtigen auch dann wenn sie erstmalig im Âhöheren alter auftreten oder als „alterskrankheiten“ zum beispiel
126   behinderung und ausweis 7.5 ausgedehnter defekt des gaumens mit gut sitzender defektprothese 30 verlust des gaumens ohne korrekturmöglichkeit durch geeignete prothese störung der nahrungs aufnahme 50 7.8 verlust des kehlkopfes bei guter ersatzstimme und ohne begleiterscheinungen unter mitberücksichtigung der beeinträchtigung der körperlichen leistungsfähigkeit fehlende bauchpresse 70 in allen anderen fällen 80 7.6 lippen kiefer gaumen und segelspalten bei kindern bis zum abschluss der behandlung isolierte voll ausgebildete lippenspalte ein oder beidseitig bis zum abschluss der behandlung in der regel ein jahr nach der operation je nach trinkstörung Âbeeinträchtigung der mimischen muskulatur und Âstörung der lautbildung 30-50 lippen-kieferspalte bis zum abschluss der erstbehandlung in der regel ein jahr nach der operation 60-70 bis zum verschluss der kieferspalte 50 lippen-kiefer-gaumenspalte bis zum abschluss der
behinderung und ausweis   143 17.2 chronisch rezidivierende urtikaria/quincke-Ödem selten bis zu zweimal im jahr auftretend leicht Âvermeidbare Ânoxen oder allergene 0-10 häufiger auftretende schübe schwer vermeidbare Ânoxen oder allergene 20-30 in fortgeschrittenen stadien bei schwerer beeinträchtigung des allgemeinzustandes auch höher 17.7 psoriasis vulgaris auf die prädilektionsstellen beschränkt 0-10 schwerer chronischer über jahre sich hinziehender verlauf 40-50 ausgedehnter aber erscheinungsfreie intervalle von monaten 20 eine systemische beteiligung zum beispiel des gastrointestinaltraktes oder des kreislaufs ist gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen bei andauerndem ausgedehnten befall oder stark beeinträchtigendem lokalen befall zum beispiel an den händen 30-50 17.3 akne acne vulgaris leichteren bis mittleren grades 0-10 schweren grades mit vereinzelter abszess und knotenbildung und entsprechender
behinderung und ausweis   161 teil d
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