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Seite 27 von PKW- und LLKKW-Reifen Winter 2006 von Kleberh die identifikationsmerkmale des reifens nicht mehr zu eruieren sind 3 gewährleistungsansprüche verjähren 2 jahre nach lieferung durch den kunden an den endabnehmer höchstens jedoch 5 jahre ab lieferung von uns an unseren kunden wenn dieser im falle der rückgriffskette gemäß den bestimmungen des gewährleistungsrechtsÄnderungsgesetzes fristgerecht in anspruch genommen wurde dies gilt je nachdem welche frist früher endet 4 zur geltendmachung von gewährleistungsansprüchen sind nur die mit uns in laufender geschäftsverbindung stehenden kunden berechtigt 5 die ware ist unverzüglich zu prüfen und mängelrügen haben unverzüglich zu erfolgen mängelrügen sind bei sonstigem ausschluss unverzüglich nach erkennbarkeit des mangels durch einsendung sowohl des unter verantwortung von michelin gefertigten produktes als auch des vollständig ausgefüllten und vom kunden sowie dem endabnehmer unterfertigten original michelin gewährleistungsantrages an die für den kunden zuständige michelin niederlassung zu erheben die rücksendung erfolgt auf gefahr und kosten des einsenders 6 die bestimmungen des produkthaftungsgesetzes gelten uneingeschränkt 7 wenn und soweit die vorstehenden bedingungen keine besonderen regelungen enthalten ist ein schadenersatzanspruch des kunden gleich aus welchem rechtsgrund z b aus nichterfüllung unmöglichkeit verzug positiver vertragsverletzung und verletzung von pflichten bei vertragsverhandlungen unerlaubter handlung ausgleich unter schuldnern ausgeschlossen dies gilt nicht für den fall dass uns oder unseren gesetzlichen vertretern oder leitenden angestellten grobes verschulden zur last fällt insbesondere haften wir auch nicht für entgangenen gewinn bei etwa verspäteter oder mangelhafter lieferung oder bei nichtlieferung sofern uns kein grobes verschulden nachgewiesen wird auch für durch etwa verspätete oder mangelhafte oder nichtlieferung verursachte betriebsstörungen für transport und einbaukosten die im zusammenhang mit dem austausch der mangelhaften gegen eine mangelfreie ware entstehen besteht keine haftung wir haften nicht hinsichtlich ansprüchen die gegen unseren kunden geltend gemacht werden für schäden die auf leichter fahrlässigkeit beruhen ist jede haftung ausgeschlossen dieser haftungsausschluss gilt auch für die persönliche haftung unserer gesetzlichen vertreter und mitarbeiter sowie unsere sonstigen erfüllungsgehilfen b sonstige produkte 1 wir sind im rahmen des gewährleistungsrechts-Änderungsgesetzes berechtigt entweder gegen rückgabe der mangelhaften ware eine mangelfreie zu liefern innerhalb angemessener frist verbesserung oder nachtrag des fehlenden zu bewirken oder den minderwert des teiles zu vergüten 2 der kunde ist verpflichtet bei weitergabe des produktes an seinen endabnehmer die technischen richtlinien und betriebsanleitungen zu beachten seine abnehmer entsprechend aufzuklären und sie zu verpflichten diese informationskette bis zum endabnehmer zu gewährleisten 3 die gewährleistung unsererseits ist jedenfalls ausgeschlossen wenn die produkte entgegen den technischen richtlinien und betriebsanleitungen unsachgemäß benutzt bearbeitet oder montiert oder beschädigt werden 4 bei durchgeführten runderneuerungen reparaturarbeiten und sonstigen nachträglichen reifenbearbeitungen beschränkt sich unsere gewährleistung auf die vom jeweiligen leistungserbringer eingeräumte gewährleistung weiter gehende gewährleistung kann nicht übernommen werden da es sich insoweit um bearbeitung gebrauchten materials handelt vi werbematerial muster sämtliches werbe und mustermaterial bleibt unser eigentum und ist nach gebrauch unverzüglich spätestens jedoch bei beendigung der geschäftsbeziehung unaufgefordert und für uns kostenfrei zu retournieren bei zuwiderhandeln gegen diese bestimmung sind wir berechtigt das werbe und mustermaterial voll zu verrechnen vii sonstiges 1 erfüllungsort und ausschließlich vereinbarter gerichtsstand für alle streitigkeiten ist wien 2 es gilt ausschließlich österreichisches recht die anwendung des unicitral-kaufrechts ist ausgeschlossen desgleichen die anwendung der verweisungsnormen 3 es ist untersagt die zeichen und nummern auf unseren liefererzeugnissen ganz oder teilweise abzuändern oder unkenntlich zu machen sowie artikel weiterzuverkaufen die seit der lieferung irgendeine verschlechterung erlitten haben oder an denen veränderungen vorgenommen wurden die nicht unseren technischen normen entsprechen wir behalten uns technische Änderungen vor 4 der kunde verpflichtet sich die ware so zu verkaufen wie sie von uns klassiert wurde z b renoviert repariert sekunda der kunde ist verpflichtet bei weitergabe des produktes an seinen endabnehmer die technischen richtlinien und betriebsanleitungen unserer liefererzeugnisse zu beachten seine abnehmer entsprechend aufzuklären und sie zu verpflichten diese informationskette bis zum endabnehmer zu gewährleisten 5 telefonische oder mündliche absprachen bedürfen zu ihrer rechtswirksamkeit schriftlicher bestätigung schriftliche erklärungen verpflichten uns nur dann wenn sie durch hierzu aus dem handelsregister ersichtlich zur vertretung befugte leitende mitarbeiter oder verkaufsleiter gefertigt sind 6 wir weisen darauf hin dass personenbezogene daten bei uns gemäß den gesetzlichen bestimmungen gespeichert und verarbeitet werden 7 sollten einzelne bestimmungen dieser agb ganz oder teilweise unwirksam nichtig oder anfechtbar sein so wird die gültigkeit ihrer übrigen bestimmungen hiervon nicht berührt eine unwirksame bestimmung ist durch eine andere gültige bestimmung zu ersetzen die dem sinn und dem zweck der wegfallenden bestimmung am ehesten entspricht 27[schliessen] |
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