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Seite 24 von PKW- und LLKKW-Reifen Winter 2006 von Kleberallgemeine geschäftsbedingungen für Österreich allgemeine geschäftsbedingungen der michelin reifenwerke ag co kgaa Österreich stand januar 2006 i allgemeines unsere verkaufs und lieferbedingungen die allen angeboten und vereinbarungen zugrunde liegen gelten durch auftragserteilung oder annahme der lieferung als anerkannt und sind bestandteil aller geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem mit uns in beginnender und laufender geschäftsbeziehung stehenden händler kunde anders lautende bedingungen des kunden sind unwirksam auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen sie gelten nur wenn sie im einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden diese bedingungen erhalten gültigkeit unabhängig davon in welcher weise sie dem kunden zur kenntnis gelangen ab dem zeitpunkt ab dem er sie kannte oder kennen musste diese allgemeinen geschäftsbedingungen der michelin reifenwerke ag co kgaa gelten für alle zur michelin gruppe gehörenden marken insbesondere für michelin bfgoodrich kleber kormoran riken und taurus ii lieferung 1 lieferung und berechnung erfolgen zu den am tage des versandes oder der abholung gültigen gesamtpreisen listenpreis und mehrwertsteuer und bedingungen 2 wir liefern frei haus an den kunden wobei wir die wahl haben ab werk zentrale oder ab einer zweigniederlassung oder lagerstelle zu liefern das entladen der lieferfahrzeuge obliegt dem kunden die entladung hat zu dem mit ihm vereinbarten entladungstermin zu erfolgen ist ein solcher termin nicht vereinbart hat der kunde das fahrzeug umgehend zu entladen wird beschleunigte versendung oder eine sonstige andere versandart verlangt trägt der kunde die mehrkosten eine vergütung für selbstabholung wird nicht gewährt die gefahr geht mit der absendung auf den kunden über dies gilt auch bei teillieferung oder wenn frachtlieferung vereinbart wurde ist abholung vereinbart geht die gefahr am siebenten tag nach anzeige der abholbereitschaft an den kunden und bereitstellung des liefergegenstands von uns auf den kunden über 3 eine verpflichtung zur einhaltung vereinbarter lieferfristen erfolgt immer freibleibend und wird nach möglichkeit unter der voraussetzung ungestörten fabrikationsganges und ungestörter normaler transportmöglichkeiten übernommen die folgen höherer gewalt z.b feuer explosion Überschwemmungen behördliche maßnahmen und andere unvorhergesehene umstände z.b streiks aussperrungen betriebsstilllegungen öffentliche unruhen kriegsfall bei uns und/oder bei den lieferwerken hemmen für die dauer der störung und die beseitigung der betrieblichen folgewirkung die lieferfrist jedes dieser ereignisse berechtigt uns ohne schadenersatzverpflichtung vom vertrag zurückzutreten und die weiteren lieferungen ohne nachlieferungsverpflichtung einzustellen 4 verzug auf unserer seite liegt vor wenn für die lieferung eine bestimmte zeit oder eine bestimmte frist vereinbart wurde bei Überschreitung des termins bzw der frist eine mahnung erfolgte sowie eine gesetzte nachfrist von 6 wochen fruchtlos abgelaufen ist schadenersatzansprüche aus lieferungsverzögerung oder lieferungseinstellung sowie das recht des kunden vom vertrag zurückzutreten bestehen nur wenn nach eintritt des verzuges eine weitere uns gesetzte angemessene nachfrist fruchtlos abgelaufen ist 5 die rückgabe verkaufter ware ist grundsätzlich ausgeschlossen sofern wir ausnahmsweise ware zurücknehmen wird der am tage der rücknahme für den kunden gültige nettoeinstandspreis gutgeschrieben liegt der nettopreis des tages der lieferung unter dem nettopreis am tage der rücknahme so wird der am liefertag gültige nettopreis gutgeschrieben 6 wesentliche verschlechterungen in den vermögensverhältnissen des kunden die anmeldung eines insolvenzverfahrens die leistung oder der antrag auf abgabe des offenbarungseids eintretende zahlungsschwierigkeiten oder ein im zusammenhang mit zahlungsschwierigkeiten etwa eintretender wechsel der firmeninhaber entbinden uns von der erfüllung etwa laufender lieferaufträge und berechtigen uns zur sofortigen liefereinstellung es sei denn der kunde leistet zug-um-zug-zahlung gleichzeitig erlischt die befugnis des kunden zur weiterveräußerung der eigentumsvorbehaltsware und zum einzug der an uns abgetretenen forderungen der kunde hat in diesem falle einem beauftragten von uns zu gestatten sämtliche maßnahmen in seinem betrieb zu treffen die uns zur wahrung und geltendmachung unserer rechte aus dem eigentumsvorbehalt angemessen und erforderlich erscheinen iii zahlung 1 unsere rechnungen sind innerhalb von 20 tagen nach rechnungsdatum mit abzug von 3 skonto auf den bruttobetrag oder nach 30 tagen rein netto ohne skonto zur zahlung fällig wir behalten uns vor skonto mittels gutschrift nach fristgerechter zahlung innerhalb eines monats nach fälligkeit auszuzahlen bei teilnahme an unserem automatischen abbuchungsverfahren gewähren wir eine zahlungsfrist von 30 tagen unter abzug von 3 skonto 2 skonto wird nicht auf zahlung mit wechseln und nur unter der voraussetzung gewährt dass sämtliche fälligen zahlungsverpflichtungen aus früheren lieferungen vollständig erfüllt sind 3 bei geldleistungen sind wir berechtigt ab eintritt der fälligkeit unter bezug auf das fälligkeitsdatum gem ziffer 1 mit verzugszinsen i h v 8 prozentpunkten über dem jeweiligen basiszinssatz der europäischen zentralbank zu begehren unberührt davon bleibt unser recht schadenersatz wegen verzugs geltend zu machen 4 im fall der vereinbarung von teilzahlungen tritt bei verzug auch nur einer einzigen ratenzahlung terminverlust ein 5 eine fristgerechte zahlung liegt nur dann vor wenn der fällige betrag am letzten bankarbeitstag innerhalb der frist auf unserem konto eingegangen ist eine verzinsung von voraus und akontozahlungen findet nicht statt bei zahlung durch schecks unter den unten genannten voraussetzungen müssen diese zur einhaltung der zahlungsfrist am letzten tag dieser frist bei uns vorliegen das risiko des zahlungswegs trägt der kunde 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