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Seite 4 von Katalog der 6. Ordonnanz und Militaria Spezial Waffenauktion von Kessler Auktionen GmbHauktionsbestimmungen 1 die versteigerung erfolgt im auftrag im namen und für rechnung dritter gegen sofortige barzahlung in schweizer franken die ersteigerten objekte werden dem ersteigerer nur gegen barzahlung in schweizer franken oder gegen feste vom auktionator zu bestimmende zahlungsvereinbarung ausgehändigt waffen können ausschliesslich in unserem geschäft in kreuzlingen ausgeliefert werden Öffnungszeiten di-fr 8-12 1330-1830 sa 8-13 uhr mo geschlossen am freitag 25 august wegen auktionsvorbereitung geschlossen 2 im hinblick auf die strengen abrechnungskonditionen der verkäufer müssen die rechnungen für die ersteigerten objekte unbedingt innert 10 tagen nach schluss der auktion beglichen sein sonst wird ab diesem zeitpunkt ein verzugszins von 12 p.a berechnet die ersteigerten gegenstände der auktionen können am jeweiligen auktionstag oder an den abholtagen gegen barzahlung abgeholt werden für objekte die bis zum 31 oktober 2006 nicht behändigt werden werden folgende lagergebühren in rechnung gestellt faustfeuerwaffen pauschal sfr 20 langwaffen sfr 30 pro monat offene rechnungen werden von der kessler auktionen gmbh einer inkassostelle übergeben das eigentum geht erst nach erfolgter totaler begleichung die gefahr bereits mit dem zuschlag an den käufer über es wird für die gekauften gegenstände grösstmögliche sorgfalt zugesichert 3 auf den zuschlagspreis ist von allen in und auslandkäufern ein aufgeld zu entrichten dieses beläuft sich auf 19 der gesamten zuschlagsumme ab insgesamt sfr 1000 17 der gesamten zuschlagsumme ab insgesamt sfr 5000 15 der gesamten zuschlagsumme ab insgesamt sfr.10000 13 der gesamten zuschlagsumme wir akzeptieren visa bei verkäufen mit 19 aufgeldsatz im aufgeld ist die gesetzliche mwst enthalten alle mit bezeichneten objekte sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig d.h bei diesen mit bezeichneten objekten wird die mwst auf dem zuschlagpreis und aufgeld aufgerechnet käufer die eine rechtsgültige abgestempelte ausfuhrdeklaration beibringen erhalten die mwst rückvergütet 4 alle stücke werden in dem zustand erworben in dem sie sich im moment des zuschlages befinden mit erfolgtem zuschlag hört die gewährspflicht des auktionshauses auf an der ausstellung ist gelegenheit geboten die stücke einlässlich zu besichtigen interessenten wird eingeräumt experten mitzubringen anlässlich der besichtigung ist grösste vorsicht empfohlen da jeder besucher für den durch ihn verursachten schaden haftet 5 der text des kataloges wurde nach bestem wissen und gewissen abgefasst für die angaben wird jedoch nicht gehaftet echtheit der stücke zuschreibungen epochen silberschläge und sonstige kennzeichnungen signaturen und daten materialien zustand und allfällige reparaturstellen sind vom kaufinteressenten nachzuprüfen jegliche gewährleistung für rechts-und sachmängel wird somit ausdrücklich wegbedungen reklamationen können nach erfolgtem zuschlag keine berücksichtigung finden da wir im namen und für rechnung dritter versteigern die uns bei unseren auktionsbedingungen behaften können ist jegliche rücknahme von objekten ausgeschlossen 6 das recht nummern des kataloges zu vereinen und zu trennen wegzulassen und beizufügen ausser der reihenfolge anzubieten sowie den zuschlag einer oder einzelner nummern des kataloges unter vorbehalt des gesamtausrufs durchzuführen behält sich der auktionator vor 7 dem auktionator bleibt das recht vorbehalten in speziellen fällen insbesondere wegen möglicher verletzung der auktionsbedingungen ohne grundangabe gebote nicht zuzulassen bzw den zuschlag zu verweigern 8 gebote werden auch auf schriftlichem weg entgegengenommen sie müssen spätestens 24 stunden vor dem jeweiligen auktionstag am sitz des auktionshauses eingehen sie sind verbindlich und können nicht mehr zurückgezogen werden bei verspätetem eingang ist der auktionator in der entgegennahme frei alle gebote werden streng interessewahrend behandelt wenn sie z.b sfr 100 bieten das zweithöchste gebot im saal oder schriftlich bei sfr 50 liegt erfolgt der zuschlag an sie zu sfr 60 der nächsthöheren steigerungsstufe bei unklarheiten entscheidet der auktionator telefonische gebote werden nur auf besondere vereinbarung entgegengenommen und müssen zwecks absprache mindestens 2 tage vor dem entsprechenden auktionstag bei uns eingehen sie werden ab einem schätzpreis von fr 1000 akzeptiert es soll dazu immer auch ein schriftliches gebot abgegeben werden die zahlungskonditionen können vom auktionshaus vorgängig einseitig festgesetzt werden 9 doppelgebote werden grundsätzlich sofort neu ausgeboten erfolgt hierauf kein Übergebot so entscheidet das los bei schriftlichen doppelgeboten entscheidet der auktionator bei gleichlautenden geboten persönlich anwesender und nicht anwesender bieter erhält der schriftliche bieter den zuschlag bei telefonischen geboten der persönlich anwesende bieter 10 persönlich anwesende dem auktionator unbekannte bieter haben sich bereits vor der sitzung bei der auktionsleitung mit einem strafregisterauszug nicht älter als drei monate zu legitimieren und ihre käufe unterschriftlich anzuerkennen 11 die käufer sind persönlich für ihre käufe haftbar und können nicht geltend machen für rechnung dritter gekauft zu haben anwesende bieter die dritte vertreten müssen dies beim zuschlag sofort unmissverständlich kundtun jede abgabe eines schriftlichen oder mündlichen gebotes gilt als verbindliche kaufofferte solange dieses gebot nicht überboten wird allfällige streitfälle werden durch eine anwesende amtsperson sofort letztinstanzlich entschieden 12 wird die zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet kann der versteigerer wahlweise erfüllung des kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere fristansetzung den zuschlag annullieren auf jeden fall haftet der ersteigerer für allen aus der nichtzahlung beziehungsweise zahlungsverspätung entstandenen schaden insbesondere bei der aufhebung des zuschlags für einen allfälligen mindererlös sei es dass der gegenstand einem anderen bieter der gleichen auktion oder einem dritten an einer späteren auktion zugeschlagen oder in freihändigem verkauf veräussert wird wobei der versteigerer in der verwertung des gegenstandes völlig frei ist auf einen allfälligen mehrerlös hat der ersteigerer dessen zuschlag annulliert wurde keinen anspruch 6 7[schliessen] |
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