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Seite 27 von Indien Bhutan Nepal Preisliste von Intens Travel

27 Vertrags und Reisebedingungen schreibung im Katalog publiziert. Bei Nichterreichen der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl wird die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abgesagt. 8.3 Bei Ereignissen höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen, Epidemien, Schliessung von Grenzen, Unruhen, kriegerischen Ereignissen, Streiks usw.), behördlichen Massnahmen, Havarien, technischen Defekten usw. kann intens travel die Reise absagen. Die Sicherheit der Teilnehmer steht bei diesem Entscheid an erster Stelle. Wird die Reise vor Reisebeginn abgesagt erhält der Teilnehmer den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. 9. Sie brechen die Reise ab Brechen Sie die Reise ab, oder annullieren Sie an Ort und Stelle einzelne Leistungen (Exkursionen, Hotelübernachtungen usw.) können grundsätzlich keine Rückerstattungen vorgenommen werden. Sofern die Leistungsträger für die von Ihnen nicht bezogenen Leistungen eine Rückerstattung vornehmen und dadurch die Kosten für die anderen Reiseteilnehmer nicht erhöht werden, erhalten Sie von uns eine Rückvergütung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr nach Ziffer 6.1. In jedem Falle bleiben jedoch mindestens die auf die nicht bezogenen Leistungen entfallenden Annullationskosten nach Ziffer 7 geschuldet. 10. Programmänderungen während der Reise; Reiseabbruch durch intens travel 10.1 intens travel behält sich ausdrücklich vor, während der Rundreisen die in diesem Katalog oder in Ihrer Reisebestätigung oder in Ihrem persönlichen Reiseprogramm namentlich genannten Fluggesellschaften, Transportunternehmen, Hotels usw. durch andere, gleichwertige zu ersetzen oder den Programmablauf zu ändern. Solche Änderungen können, sofern erforderlich, auch kurzfristig erfolgen. 10.2 Bei Eintritt wichtiger Gründe oder höherer Gewalt (zum Beispiel behördliche Massnahmen, Epidemien, Grenzschliessungen, geänderten meteorologischen Bedingungen usw.) kann intens travel im Interesse der Teilnehmer die Reise abbrechen. In diesem Fall wird der anteilmässige Preis der nicht bezogenen Leistungen rückerstattet. 11. Beanstandung durch den Reisenden 11.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpfl ichtet, beim örtlichen Leistungsträger (Hotel, Reiseleiter, intens travel- Vertretung) oder an unserem Hauptsitz in der Schweiz unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden. 11.2 Der lokale Leistungsträger, die Reiseleitung oder die intens travel-Vertretung wird bemüht sein, diesen Mangel oder Schaden zu beheben. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom betreffenden Leistungsträger, der Reiseleitung oder der intens travel-Vertretung schriftlich bestätigen. Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. 11.3 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber intens travel geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 4 Wochen nach vertraglich vereinbartem Reiseende schriftlich intens travel unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung des örtlichen Leistungsträgers, der Reiseleitung oder der intens travel-Vertretung beizulegen. 11.4 Allfällige Forderungen Ihrerseits erlöschen, sofern Sie den Mangel oder den Schaden nicht bereits an Ort und Stelle angezeigt haben und keine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers vorweisen können. 11.5 Bei Leistungsausfällen, Minderleistungen und erlittenen Schäden, welche den Betrag von CHF 500.- überschreiten können, sind Sie zudem verpfl ichtet, nach Eintritt des Leistungsausfalls oder des Schadens so rasch als möglich intens travel Hauptsitz in Zürich (Schweiz) per Telefon oder Fax zu benachrichtigen. Anderenfalls erlöschen Ihre möglichen Forderungen. 12. Haftung von intens travel 12.1 intens travel vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es intens travel, dem lokalen Leistungsträger oder der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, sofern intens travel oder der beigezogene Leistungsträger ein Verschulden trifft. (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 12.5). 12.2 Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen und Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so kann sich intens travel auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr). 12.3 intens travel haftet nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches intens travel, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpfl icht von intens travel ausgeschlossen. 12.4 intens travel haftet für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die Folge der Nichterfüllung des Vertrages sind nur, wenn die Schäden durch intens travel oder seine beigezogenen Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze gemäss Ziffer 12.2. 12.5 intens travel haftet für Sach- und Vermögensschäden (übrige Schäden), die aus der Nichterfüllung des Vertrages entstehen, wenn diese von intens travel oder vom beigezogenen Dienstleistungsträger verschuldet sind. Diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten- und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. 12.6 Sofern Sie während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausfl üge buchen, ist intens travel nicht Ihr Vertragspartner und haftet in keinem Fall für die Durchführung der Veranstaltung oder wenn Sie irgendwelche Schädigungen erleiden sollten. 12.7 Überall wo es Wildschutzgebiete und/oder Safari Lodges gibt, ist zu beachten, dass dort vor allem die Tiere und nicht die Menschen geschützt sind. Die Unterkünfte für die Gäste (Bungalows, Zelte) sind in der Regel frei zugänglich und durch keine Zäune abgesichert. Das bedeutet, dass sich dort auch wilde Tiere frei bewegen können. Alle Reisenden besuchen und benützen diese Gebiete und die angebotene touristische Infrastruktur deshalb auf eigenes Risiko. intens travel und die Betreiber der Wildschutzgebiete und Lodges übernehmen ausdrücklich keine Haftung bei Unfällen, Verletzungen oder Tod von Gästen und haften auch nicht bei Verlust von persönlichem Eigentum 12.8 Wenn Sie ausdrücklich die Buchung von Leistungen wünschen, welche nicht in unserem Katalog enthalten sind, so agieren wir ausschliesslich als Vermittler zwischen Ihnen und dem/den von Ihnen selber ausgesuchten Leistungsträger(n). intens travel haftet deshalb nicht für die richtige Vertragserfüllung dieser Unternehmen oder bei eventuell erlittenen Schäden. 12.9 intens travel haftet nicht für die Folgen von Verspätungen von offi ziellen, fahrplanmässig verkehrenden Transportmitteln (Flugzeuge, Eisenbahnen usw.) wie etwa Mehrkosten für Hotelübernachtungen, Verpfl egung, Taxikosten, Verfall von Reiseleistungen, Lohnausfall usw. Allfällige Schadenersatzansprüche sind direkt beim betreffenden Leistungsträger geltend zu machen. 13. Pass, Visa, Impfungen 13.1 Der Reisekatalog enthält Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reisekataloge. Allfällige danach bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen intens travel resp. Ihre Buchungsstelle bei Vertragsabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihr Reisebüro gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. 13.2 intens travel kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. 14. Gepäck Alle Flugreisen in der Economyklasse schliessen die Beförderung von 20 kg Freigepäck pro Person ein. In der Business Klasse sind es 30 kg und in der Ersten Klasse 40 kg. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf Freigepäck. Bei gewissen Flügen in Nepal ist das Freigepäck auf 10 kg (nur in weichen Reisetaschen akzeptiert!) eingeschränkt. 15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Verträge zwischen Reisenden und intens travel unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. intens travel kann ausschliesslich an ihrem Sitz in der Schweiz eingeklagt werden. 15. Ombudsmann Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den unabhängigen Ombudsmann für das Reisebürogewerbe kontaktieren. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw. dem Reisebüro, bei welchem sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmann lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche Postfach, 8801 Thalwil 17. Veranstalter intens travel, PRZ AG Ihr Reisespezialist für den indischen Subkontinent

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