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Seite 57 von Gärten & Parks im Münsterland von Fremdenverkehrsverband MÜNSTERLAND TOURISTIK112 münsterland das kleingedruckte münsterland das kleingedruckte 113 reisebedingungen für pauschal und einzelleistungen des fremdenverkehrsverbandes münsterland touristik grünes band e.v für die vom fremdenverkehrsverband münsterland touristik grünes band e.v mlt angebotenen eigenen touristischen pauschal oder einzelleistungen gelten in ergänzung der gesetzlichen bestimmungen der §§ 651 a-m bgb zwischen ihnen als reisendem/gast und uns die nachstehenden allgemeinen reisebedingungen diese werden inhalt des zwischen uns zustande gekommenen vertrages und gelten ansonsten gleichermaßen für andere in diesem katalog gesondert aufgeführte reiseveranstalter für die wir entsprechende vermittlungsleistungen erbringen 1 vertragsabschluss 1.1 mit der anmeldung welche telefonisch per telefax per e-mail oder schriftlich erfolgen kann gibt der gast ein verbindliches angebot zum abschluss eines vertrages mit der mlt ab die anmeldung erfolgt durch den gast auch für alle an der anmeldung mit aufgeführten teilnehmer für deren verpflichtungen aus dem vertrag der gast ebenso wie für seine eigenen verpflichtungen einsteht sofern er diese verpflichtungen durch eine ausdrückliche erklärung übernommen hat 1.2 der vertrag mit der mlt kommt mit der buchungsbestätigung zustande welche der gast unverzüglich nach der annahme des vertrages von der mlt erhält der gast ist zwei wochen an sein angebot gebunden 2 leistungen 2.1 die von der mlt geschuldeten leistungen ergeben sich aus der leistungsbeschreibung im aktuellen katalog der mlt bzw aus dem im obis der mlt hinterlegten daten soweit die leistungsbeschreibungen in der schriftlichen reisebestätigung von den angaben im katalog abweichen geht die schriftliche bestätigung vor nebenabreden die den umfang der vertraglichen leistung erweitern oder verändern bedürfen für ihre verbindlichkeit der schriftlichen bestätigung durch die mlt 2.2 bei der buchung von voll und halbpensionsleistungen wird der gast darauf hingewiesen dass die speisekarte in diesem betrieb von den einzelnen lt u.u auf bestimmte gerichte beschränkt wird 2.3 im reisepreis ist keine reiserücktrittsversicherung enthalten 2.4 Änderungen oder abweichungen einzelner leistungen von den vertraglich vereinbarten inhalten die nach vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der mlt wider treu und glauben herbeigeführt wurden sind gestattet soweit die Änderungen oder abweichungen nicht erheblich sind und den gesamtzuschnitt der gebuchten reise nicht beeinträchtigen 3 preise 3.1 die im prospekt angegebenen preise sind endpreise und beinhalten die jeweilige gesetzliche mehrwertsteuer sie enthalten nicht eventuelle ortsabgaben wie z b kurtaxen und soweit ausgewiesen variable nebenkosten wie z.b telefon 3.2 die angegebenen preise gelten bei pauschalen und leistungsbausteinen pro person 3.3 die angegebenen preise und leistungen gelten für das jeweilige kalenderjahr und ergeben sich aus der buchungsbestätigung in verbindung mit dem jeweils gültigen prospekt 3.4 für eventuelle sonderleistungen kann von seiten der mlt ein aufpreis verlangt werden 4 bezahlung 4.1 die mlt ist berechtigt nach erfolgter buchungsbestätigung eine anzahlung in höhe von 12 des reisepreises pro person maximal 250 zu berechnen die auf den reisepreis angerechnet wird 4.2 die restzahlung ist 14 tage vor reiseantritt fällig wenn feststeht dass die reise durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr aus den in ziffer 6.1 genannten gründen abgesagt werden kann nach zahlungseingang erhält der gast die reiseunterlagen im einzelfall kann etwas anderes vereinbart werden 5 stornierung der reise durch den gast umbuchung ersatzpersonen 5.1 der gast kann jederzeit vor reisebeginn von der reise zurücktreten maßgeblich für die einhaltung der fristen ist der eingang der rücktrittserklärung bei der mlt welche im interesse des gastes schriftlich erfolgen sollte 5.2 der nichtantritt der reise ohne ausdrückliche rücktrittserklärung gilt nicht als rücktritt vom vertrag in diesem fall bleibt der gast zur vollen bezahlung des reisepreises verpflichtet 5.3 tritt ein gast vom vertrag zurück so kann die mlt unter berücksichtigung gewöhnlich ersparter aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige verwendung der reiseleistungen schadensersatz nach den folgenden pauschalsätzen verlangen bei pauschalreisen zimmer und sonstigen einzelleistungen bis 31 tage vor ankunft 10 bis 21 tag vor ankunft 20 bis 15 tag vor ankunft 30 bis 11 tag vor ankunft 40 bis 8 tag vor ankunft 45 bis 3 tag vor ankunft 50 ab 2 tag vor ankunft und bei nichtanreise 80 des reisepreises dem gast bleibt es vorbehalten nachzuweisen dass der mlt ein geringerer schaden entstanden ist die mlt kann einen konkret höheren schaden ebenfalls geltend machen den die mlt dann im einzelnen nachzuweisen hat 5.4 falls andere als die gebuchten personen anreisen wollen so ist dies der mlt mitzuteilen hierfür wird eine umbuchungsgebühr in höhe von 15 berechnet insoweit ist es erforderlich dass die ersatzperson in alle rechte und pflichten des reisevertrages neben dem bisherigen gast eintritt dem eintritt einer ersatzperson kann widersprochen werden wenn diese den besonderen reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer teilnahme gesetzliche vorschriften oder behördliche anordnungen entgegenstehen 5.5 werden auf wunsch des gastes nach buchung der reise Änderungen hinsichtlich des reisetermines des reiseziels der unterkunft oder der verpflegungsart vorgenommen so werden 15 pro buchungsänderung erhoben wenn die Änderungen keine verminderung des gesamtpreises und keinen wechsel des lt zur folge haben umbuchungswünsche die nach dem 31 tag vor reisebeginn erfolgen können sofern ihre durchführung überhaupt möglich ist nur nach rücktritt vom reisevertrag zu den vorstehenden bedingungen und gleichzeitiger neuanmeldung durchgeführt werden dies gilt nicht für umbuchungswünsche die nur geringfügige kosten verursachen umbuchungswünsche sind mit der mlt abzusprechen 5.6 bearbeitungs rücktritts und umbuchungsentgelte sind sofort zur zahlung fällig 6 rücktritt und kündigung durch die mlt 6.1 die mlt kann bis zu zwei wochen vor reiseantritt vom vertrag zurücktreten wenn die in der reisebeschreibung für die entsprechende reise ausdrücklich genannte mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde die rücktrittserklärung ist dem gast schnellstmöglich zuzuleiten der gast erhält seine eventuelle anzahlung umgehend zurück oder kann unverzüglich nach kenntniserlangung der absage von der mlt die teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen reise aus dem angebot der mlt beanspruchen sofern diese reise ohne mehrpreis für den gast angeboten werden kann 6.2 die mlt kann den reisevertrag ohne einhaltung einer frist kündigen wenn der gast die durchführung der reise ungeachtet einer abmahnung der mlt nachhaltig stört und oder wenn er sich in einem solchen maße vertragswidrig verhält dass die sofortige aufhebung des vertrages gerechtfertigt ist in diesem fall behält die mlt den anspruch auf den reisepreis die mlt muss sich ersparte aufwendungen sowie diejenigen vorteile anrechnen lassen die dadurch entstehen dass gutschriften von einzelnen anderen leistungsträgern erfolgen eventuelle mehrkosten für die rückbeförderung trägt der gast in dem fall selbst 7 haftung 7.1 die mlt beschränkt seine haftung für schäden die nicht körperschäden sind auf den dreifachen reisepreis diese haftungsbeschränkung gilt soweit der schaden des gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die mlt für einen dem gast entstehenden schaden allein wegen verschuldens des lt verantwortlich ist 7.2 gelten für eine vom lt zu erbringende reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche vorschriften nach denen ein anspruch auf schadensersatz nur unter bestimmten voraussetzungen oder beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten voraussetzungen ausgeschlossen ist so kann sich die mlt gegenüber dem gast darauf berufen 7.3 die mlt haftet nicht für leistungsstörungen im zusammenhang mit leistungen die als fremdleistung lediglich vermittelt werden und die als solche in der reiseausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet sind 7.4 eine abtretung jeder ansprüche des gastes aus anlass der reise gleich aus welchem rechtsgrund an dritte auch an ehegatten ist ausgeschlossen ebenso ist die gerichtliche geltendmachung abgetretener ansprüche in eigenem namen augeschlossen 7.5 ansprüche des gastes aus dem reisevertrag gem §§ 651 c bis 651 f bgb verjähren innerhalb eines jahres die verjährung beginnt mit dem tag an dem die reise enden sollte 8 unwirksamkeit einzelner bestimmungen gerichtsstand 8.1 sollte eine bestimmung des reisevertrages nichtig sein so wird die wirksamkeit der übrigen bestimmungen nicht berührt sollte der vertrag in einzelnen teilen unwirksam sein oder lücken enthalten so tritt an die stelle der fehlenden oder unwirksamen bestimmungen eine wirksame bestimmung die dem sonstigen inhalt des vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen zweck der fehlenden oder unwirksamen bestimmung am nächsten kommt das gleiche gilt für die vorliegenden reisebedingungen 8.2 soweit gesetzlich zulässig wird der sitz der mlt als gerichtsstand vereinbart dieser ist ausschließlicher gerichtsstand für rechtsstreitigkeiten mit vollkaufleuten personen die keinen allgemeinen gerichtsstand in deutschland haben oder mit juristischen personen des öffentlichen und privaten rechts 9 sonstige reiseveranstalter für die im katalog angebotenen eigenen reiseangebote der münsterland touristik grünes band e.v gelten grundsätzlich die vorher genannten reisebedingungen für pauschal und einzelleistungen der mlt die reisebedingungen für pauschal und einzelleistungen sonstiger im katalog genannter veranstalter erhalten sie direkt bei den jeweiligen veranstaltern 10 fremdsprachige inhalte die Übersetzung von inhalten und reisebedingungen in den broschüren der mÜnsterland touristik ins niederländische dient ausschließlich dem service für unsere fremdsprachigen gäste rechtlich bindend ist ausschließlich die deutsche fassung von inhalten und reisebedingungen.[schliessen] |
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