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Seite 49 von Mit Auto und Zug durch Europa von Deutsche Bahn

höhe dieser stornoentgelte ist der zeitpunkt des zugangs der rücktrittserklärung und rückgabe der beförderungsunterlagen bei der verkaufsstelle maßgebend werden die beförderungsunterlagen nicht vor dem tag der fahrt zurückgegeben gilt dieser tag als zeitpunkt der rückgabe wird lediglich die rückfahrt eine zweite oder folgende fahrt nicht angetreten ist für die erstattung des auf diesen teil entfallenden betrages der tag des jeweiligen fahrtantritts entscheidend die stornoentgelte betragen bei einem rücktritt mindestens · bis zum 30 tag vor dem tag der fahrt 5 des beförderungspreises · ab 29 bis 22 tag vor dem tag der fahrt 10 des beförderungspreises · ab 21 bis 15 tag vor dem tag der fahrt 25 des beförderungspreises · ab 14 bis 7 tag vor dem tag der fahrt 40 des beförderungspreises · ab 6 tage vor dem tag der fahrt 50 des beförderungspreises der beförderungspreis wird gegen rückgabe der beförderungsunterlagen voll erstattet wenn der fahrgast aus gründen die die db autozug gmbh zu vertreten hat die beförderung nicht antreten kann für sonderpreise können abweichende bedingungen gelten 9 rücktritt durch die db autozug gmbh die db autozug gmbh kann bis 4 wochen vor dem tag der fahrt vom beförderungsvertrag zurücktreten wenn das buchungsaufkommen für einen db autozug so gering ist dass die durchführung der beförderung für die db autozug gmbh mit nicht zumutbaren kosten verbunden ist weichen die tatsächlichen maße des fahrzeugs oder andere für die beförderung wichtige angaben z.b dachaufbauten von den ursprünglich bei der buchung angegebenen und in dem reservierungsnachweis vermerkten angaben ab besteht kein anspruch auf beförderung durch die db autozug gmbh kann die beförderung in einem solchen fall nicht durchgeführt werden wird der zu erstattende betrag nach maßgabe der regelung ziff 8 ermittelt 10 verladung der fahrzeuge sicherheitsvorschriften verladepersonal die fahrzeugtransportwagen dürfen aus sicherheitsgründen durch den fahrzeuglenker erst nach ausdrücklicher aufforderung durch das ladepersonal betreten werden die verladung und entladung des fahrzeuges und ein ggf erforderliches umstellen auf dem transportwagen obliegt dem fahrzeugführer in eigener verantwortung die db autozug gmbh kann entsprechende anordnungen treffen falls dies erforderlich ist den anweisungen des verladepersonals ist folge zu leisten dies entbindet den fahrzeugführer jedoch nicht von seiner verantwortlichkeit sofern eine andere person ­ auch verladepersonal der db autozug gmbh ­ bei der verladung hilfestellung gibt wird diese als hilfskraft erfüllungsgehilfe im interesse des vom fahrzeugführer unter eigener leitung und verantwortung zu bewirkenden ladegeschäftes tätig während der ver oder entladung und ggf umstellung dürfen sich außer dem fahrzeugführer keine weiteren personen im fahrzeug befinden ausnahmen sind nur nach schriftlicher zustimmung der db autozug gmbh zulässig die db autozug gmbh ist zu einer zustimmung nicht verpflichtet für motorradfahrer besteht bei fahrten auf dem fahrzeugtransportwagen und dem bahngelände helmpflicht der fahrzeugführer ist verpflichtet alle vorkehrungen am fahrzeug zu treffen um schäden zu verhüten absperrhähne für brennstoffleitungen sind zu verschließen alle brennstoff führenden leitungen müssen dicht sein ebenso die brennstoffbehälter die gut verschlossen sein müssen während sich die fahrzeuge auf bahnanlagen oder dem fahrzeugtransportwagen befinden darf brennstoff weder entnommen noch eingefüllt werden zur schadensverhütung gehört insbesondere auch die verriegelung des schiebedachs cabrio-dachs der verschluss der lüftungsklappen der frostschutz und das einziehen der antenne sowie das befestigen aller am fahrzeug angebrachter teile dachantennen sowie nicht versenkbare antennen sind vor der verladung abzumontieren windabweiser außenjalousien und andere am fahrzeug befindliche anbau teile gepäckstücke sportgeräte usw sind gegen abreißen durch den fahrtwind zu sichern oder vor der verladung abzumontieren da eine beförderung der fahrzeuge auf der gesamten strecke oder auf teilstrecken rückwärts möglich ist wechselnde fahrtrichtung sind die sicherungsmaßnahmen auch hierauf einzurichten insbesondere sind alle am fahrzeug befindlichen anbau teile die den beanspruchungen einer solchen rückwärts vorgenommenen beförderung nicht standhalten können vor beginn der fahrt abzumontieren mit fahrtgeschwindigkeiten bis zu 160 km/h ist zu rechnen die verwendung von wagendecken zum schutz der fahrzeuge ist nicht zugelassen der zugang zu den fahrzeugen ist während des transports auch bei zwischenhalten nicht gestattet es dürfen weder personen noch tiere in den fahrzeugen verbleiben mit dem abstellen des fahrzeugs beim kraftfahrzeug bzw anhänger mit dem aussteigen verschließen und beendigung der sicherung demontage von anbau teilen beim motorrad mit verschließen und der erklärung gegenüber dem verladepersonal dass mit der sicherung begonnen werden kann auf dem transportwagen gilt das fahrzeug als an die eisenbahn übergeben die fahrzeuge werden vom verladepersonal insbesondere gegen verschub gesichert nach der ankunft werden die fahrzeuge vom verladepersonal entsichert und damit zur entladung bereitgestellt mit bereitstellung der fahrzeuge zur entladung beim kraftfahrzeug mit dem einsteigen beim motorrad mit aufschließen wird das fahrzeug an den fahrzeuglenker übergeben 11 haftung des fahrgastes der fahrgast haftet für alle schäden die der db autozug gmbh oder dritten dadurch entstehen dass er die verlade oder sicherheitsbestimmungen nicht beachtet sowie für alle schäden die durch fehlende oder unrichtige angaben entstehen 12 haftung der db autozug gmbh die db autozug gmbh haftet im rahmen der sorgfaltspflicht eines ordentlichen kaufmanns für · die gewissenhafte reisevorbereitung · die sorgfältige auswahl und Überwachung der leistungsträger · die ordnungsgemäße erbringung der vertraglich vereinbarten leistungen bei der verletzung von vertraglichen nebenpflichten haftet die db autozug gmbh nur bei vorsatz und grober fahrlässigkeit 13 anzuwendendes recht gerichtsstand auf die beförderung finden in erster linie anwendung · im binnenverkehr die vorschriften der eisenbahnverkehrsordnung evo und des hgb · im verkehr mit den europäischen staaten die regelungen des internationalen Übereinkommens über den eisenbahn-personen und gepäckverkehr er/civ als tarifgrundlage gelten die bbaz deren ergänzungen und der tcv-tarif besonderer anhang autoreisezüge ergänzend zu den gesetzlichen vorschriften gelten die nationalen bzw internationalen tarife in der jeweiligen fassung alle leistungen erbringt die db autozug gmbh ausschließlich zu den genannten bedingungen ist der beförderungsvertrag von einem kaufmann im rahmen seines handelsgewerbes abgeschlossen ist gerichtsstand dortmund 14 elektronische datenverarbeitung wir speichern und bearbeiten personenbezogene daten unter beachtung der datenschutzrechtlichen bestimmungen hinweise für unsere kunden wir empfehlen für die reise den abschluss des rundum sorglos-reiseschutz europa sowie die autozug und fährversicherung der europäische reiseversicherung ag diese erhalten sie bei ihrer verkaufsstelle für personen und sachschäden der reisenden haftet die db autozug gmbh nach maßgabe der ziff 13 der vorstehend abgedruckten bestimmungen und hinweise nach den gesetzlichen bestimmungen insbesondere nach dem haftpflichtgesetz der eisenbahnverkehrsordnung evo dem hgb und im internationalen verkehr nach dem internationalen Übereinkommen über den eisenbahnpersonen und gepäckverkehr er/civ wichtigste auswirkungen der derzeit geltenden gesetzlichen haftungsregelungen sind · die haftung bei personen und sachschäden sowie schäden wegen verspäteter auslieferung der fahrzeuge ist der höhe nach begrenzt · bei schäden an den fahrzeugen wird nur der unmittelbare sachschaden schaden am fahrzeug selbst ersetzt im nationalen verkehr maximal 20.400 euro im internationalen verkehr maximal 8.000 rechnungseinheiten entsprechend ca 10.200 euro je fahrzeug der ersatz sonstiger kosten z.b mietwagen nutzungsausfall gutachter anwaltskosten ist begrenzt oder ausgeschlossen · bei verlust oder beschädigung von gepäck fahrrädern und sonstigen gegenständen die im fahrzeug belassen werden ist die haftung der db autozug gmbh für schäden im nationalen und internationalen verkehr auf 1.280 euro begrenzt die db autozug gmbh haftet nicht wenn sie ihr gepäck usw am oder auf dem fahrzeug verstauen · ein gesetzlicher haftungsausschluss besteht auch für schäden die auf unabwendbare ereignisse zurückzuführen sind z.b wandalismus diebstahl steinschlag witterungseinflüsse industrieabgase · begrenzungen des haftungsumfangs und oder der haftungshöhe gelten nicht wenn die schäden auf vorsatz oder grobe fahrlässigkeit von der db autozug gmbh zurückzuführen sind sofern sie einen transportschaden feststellen melden sie diesen bitte unmittelbar bei der entladung dem verladepersonal und lassen sie eine für sie kostenfreie schadensaufnahme durchführen bei äußerlich nicht erkennbaren schäden melden sie den schaden bitte spätestens innerhalb einer woche nach entladung bei innerdeutschen und innerhalb von drei tagen bei europäischen verbindungen an das db autozug terminal im falle eines schadens bitten wir sie ihre meldung schriftlich bei db autozug gmbh kennwort schaden postfach 800545 81605 münchen einzureichen ihrem schreiben fügen sie bitte folgendes bei · den fahrzeugbegleitschein und den fahrschein im original wird auf wunsch zurückgegeben · die durchschrift der schadensaufnahme im original · einen spezifizierten kostenvoranschlag sowie · angaben zu ihrer bankverbindung und ggf auch ihre vorsteuerabzugsberechtigung hinweise für unsere kunden stand 01.07.2002 adresse db autozug gmbh königswall 21 44137 dortmund stand 01.08.2005 Änderungen bei den fahrzeiten der züge und preisen sowie irrtümer vorbehalten 47

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