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Seite 4 von Verkaufs- und Lieferbedingungen 2006 von BRUCK GmbH & Co.KG

lieferbedingungen 5 bei vorliegen sonstiger rechtsmängel gelten die bestimmungen des art ix entsprechend 6 weitergehende oder andere als die in diesem art x geregelten ansprüche des lieferungsempfängers gegen den lieferanten und dessen erfüllungsgehilfen wegen eines rechtsmangels sind ausgeschlossen xi unmÖglichkeit;vertragsanpassung 1 soweit die lieferung unmöglich ist ist der lieferungsempfänger berechtigt schadensersatz zu verlangen es sei denn dass der lieferant die unmöglichkeit nicht zu vertreten hat jedoch beschränkt sich der schadensersatzanspruch des lieferungsempfängers auf 10 des wertes desjenigen teils der lieferung der wegen der unmöglichkeit nicht zweckdienlichen betrieb genommen werden kann diese beschränkung gilt nicht soweit in fällen des vorsatzes der groben fahrlässigkeit oder wegen der verletzung des lebens des körpers oder der gesundheit zwingend gehaftet wird eine Änderung der beweislast zum nachteil des lieferungsempfängers ist hiermit nicht verbunden das recht des lieferungsempfängers zum rücktritt vom vertrag bleibt unberührt 2 sofern unvorhersehbare ereignisse im sinne von art v nr 2 die wirtschaftliche bedeutung oder den inhalt der lieferung erheblich verändern oder auf den betrieb des lieferanten erheblich einwirken wird der vertrag unter beachtung von treu und glauben angemessen angepasst soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist steht dem lieferanten das recht zu vom vertrag zurückzutreten will er von diesem rücktrittsrecht gebrauch machen so hat er dies nach erkenntnis der tragweite des ereignisses unverzüglich dem lieferungsempfänger mitzuteilen und zwar auch dann wenn zunächst mit dem lieferungsempfänger eine verlängerung der lieferzeit vereinbart war 3 auch wenn kein rücktrittsrecht des lieferungsempfängers besteht kann der lieferant im wege der kulanz dem lieferungsempfänger rücksendungen gutschreiben dafür bedarf es des vorherigen schriftlichen einverständnisses des lieferanten die rücksendung erfolgt auf alleinige kosten des lieferungsempfängers umfasst sind nur solche lieferungen die im gültigen katalog gelistet original verpackt mangelfrei und noch ungeöffnet sind projektausführungen und sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen eine gutschrift erfolgt unter abzug der bearbeitungskosten von 20 des netto-warenwertes mindestens jedoch 25,00 bei bereits geöffneter ware und in allen anderweitigen fällen betragen die bearbeitungskosten 30 des netto-warenwertes mindestens jedoch 35,00 der lieferant kann eine höhere aufwendung geltend machen sofern er sie nachweist xii sonstige schadensersatzansprÜche 1 sonstige schadens und aufwendungsersatzansprüche des lieferungsempfängers gleich aus welchem rechtsgrund insbesondere wegen verletzung von pflichten aus dem schuldverhältnis und aus unerlaubter handlung sind ausgeschlossen 2 dies gilt nicht soweit zwingend gehaftet wird z b nach dem produkthaftungsgesetz in fällen des vorsatzes der groben fahrlässigkeit wegen verletzung des lebens des körpers oder der gesundheit wegen der verletzung wesentlicher vertragspflichten der schadensersatzanspruch für die verletzung wesentlicher vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren schaden begrenzt soweit nicht vorsatz oder grobe fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der verletzung des lebens des körpers oder der gesundheit gehaftet wird eine Änderung der beweislast zum nachteil des lieferungsempfängers ist mit den vorstehenden regelungen nicht verbunden 3 soweit dem lieferungsempfänger nach diesem art xii schadensersatzansprüche zustehen verjähren diese mit ablauf der für sachmängelansprüche geltenden verjährungsfrist gemäß art ix nr 2 bei schadensersatzansprüchen nach dem produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen verjährungsvorschriften xiii entsorgung von verpackungsmaterialien der lieferant nimmt keine verpackungsmaterialien zurück die ihm aus der verordnung über die vermeidung und verwertung von verpackungsabfällen obliegenden pflichten hat der lieferant durch rahmenvertrag auf die interseroh ag übertragen der lieferungsempfänger erhält vom lieferanten auf nachfrage örtliche stellen genannt an denen verpackungsmaterialien zurückgegeben werden können xiv gerichtsstand und anwendbares recht 1 alleiniger gerichtsstand ist wenn der lieferungsempfänger kaufmann ist bei allen aus dem vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden streitigkeiten der sitz des lieferanten der lieferant ist jedoch auch berechtigt am sitz des lieferungsempfängers zu klagen 2 für die rechtsbeziehungen im zusammenhang mit diesem vertrag gilt deutsches materielles recht unter ausschluss des Übereinkommens der vereinten nationen über verträge über den internationalen warenverkauf cisg xv schriftform mündliche nebenabreden zu diesem vertrag sind nicht getroffen Änderungen und/oder ergänzungen dieses vertrags bedürfen der schriftform Änderungen und ergänzungen erfolgen durch die geschäftsführung des lieferanten mündliche vereinbarungen anderer personen die hierzu vom lieferanten nicht besonders bevollmächtigt sind sind nur wirksam wenn sie schriftlich von der geschäftsführung des lieferanten bestätigt werden xvi salvatorische klausel die rechtsunwirksamkeit einer bestimmung berührt die rechtswirksamkeit der anderen vertragsteile nicht die vertragsparteien verpflichten sich eine unwirksame bestimmung durch eine wirksame regelung zu ersetzen die ihr im wirtschaftlichen ergebnis am nächsten kommt und dem vertragszwecke am besten entspricht stand märz 2005 die bruck lieferbedingungen finden sie immer aktuell im internet unter www.bruck.de lieferbedingungen bruck gmbh co kg www.bruck.de 287

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