Seite 1 von 4 ![]() |
![]() Extrahierter Text anzeigen
Seite 1 von Verkaufs- und Lieferbedingungen 2006 von BRUCK GmbH & Co.KGlieferbedingungen i geltungsbereich diese allgemeinen lieferbedingungen stellen allgemeine geschäftsbedingungen im sinne der §§ 305 ff bgb dar und werden nachfolgend als agb bezeichnet sie gelten für die gesamte geschäftsverbindung zwischen dem kunden nachfolgend lieferungsempfänger und der bruck gmbh co kg nachfolgend lieferant ii allgemeine bestimmungen 1 für den umfang der lieferungen oder leistungen im folgenden lieferungen sind die beiderseitigen schriftlichen erklärungen maßgebend allgemeine geschäftsbedingungen des lieferungsempfängers geltend jedoch nur insoweit als der lieferant ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat diese agb gelten auch für alle künftigen geschäfte zwischen den vertragsparteien 2 an kostenvoranschlägen zeichnungen und anderen unterlagen im folgenden unterlagen behält sich der lieferant seine eigentums und urheberrechtlichen verwertungsrechte uneingeschränkt vor die unterlagen dürfen nur nach vorheriger zustimmung des lieferanten dritten zugänglich gemacht werden und sind wenn der auftrag dem lieferant nicht erteilt wird diesem auf verlangen unverzüglich zurückzugeben die sätze 1 und 2 gelten entsprechend für unterlagen des lieferungsempfängers diese dürfen jedoch solchen dritten zugänglich gemacht werden denen der lieferant zulässigerweise lieferungen übertragen hat 3 an standard-software hat der lieferungsempfänger das nicht ausschließliche recht zur nutzung mit den vereinbarten leistungsmerkmalen in unveränderter form auf den vereinbarten geräten der lieferungsempfänger darf nicht ohne ausdrückliche vereinbarung eine sicherungskopie erstellen 4 die vom lieferanten abgegebenen erklärungen und lichtplanungen erfolgen grundsätzlich unverbindlich und freibleibend die gebundenheit wird im sinne des § 145 letzter halbsatz bgb ausgeschlossen damit wird eine aufforderung begründet ein verbindliches angebot zu unterbreiten 5 teillieferungen sind zulässig soweit sie dem lieferungsempfänger zumutbar sind fixgeschäfte im sinne des § 376 hgb bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen bestätigung des lieferanten 6 die bestimmungen des gesetzes zur neuordnung der sicherheit von technischen arbeitsmitteln und verbraucherprodukten v 6.1.2004 gpsg bleibt durch diese agb unberührt soweit es sich um zwingendes recht handelt das diesen agb entgegensteht gleiches gilt für alle anderweitigen zwingenden rechtsvorschriften 7 richtige und rechtzeitige selbstbelieferung bleibt vorbehalten iii preise und zahlungsbedingungen 1 die preise verstehen sich ab werk ausschließlich verpackung zzgl der jeweils geltenden gesetzlichen umsatzsteuer es gilt die aktuelle preisliste des lieferanten alle preise verstehen sich in euro 2 der lieferant berechnet die zum transport der lieferungen erforderlichen verpackungsmaterialien gesondert die kosten dieser verpackung werden dem preis für die vertragliche hauptleistung hinzu gesetzt hat der lieferant die aufstellung oder montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart so trägt der lieferungsempfänger neben der vereinbarten vergütung alle erforderlichen nebenkosten wie reisekosten kosten für den transport des handwerkszeugs und des persönlichen gepäcks sowie auslösungen 3 zahlungen sind frei zahlstelle des lieferanten zu leisten unterjährige preisanpassungen behält sich der lieferant für den verkauf von produkten vor die starken preisschwankungen in den jeweiligen rohstoffmärkten unterliegen der preis der lieferung kann sich erhöhen soweit die lieferung später als 4 monate nach vertragsschluss erfolgt und wegen kosten oder lohnerhöhungen im bereich des lieferanten verursacht worden ist 4 die kaufpreiszahlung ist in vollem umfang bei lieferung fällig der lieferungsempfänger kommt ohne weitere erklärungen des lieferanten 14 tage nach dem fälligkeitstag in verzug soweit er nicht bezahlt hat wird die zahlungsfrist nicht eingehalten ist der lieferant berechtigt konditionseinstufungen zurückzunehmen im falle des vorhandenseins von mängeln steht dem lieferungsempfänger ein zurückbehaltungsrecht nicht zu soweit dies nicht im angemessenen verhältnis zu den mängeln und den voraussichtlichen kosten der nacherfüllung steht die gesetzlichen vorschriften über verzugszinsen bleiben unberührt die geltendmachung von schäden über den gesetzlichen verzugszinssatz durch den lieferanten bleibt unberührt soweit er sie nachweist dem lieferungsempfänger ist der nachweis gestattet dass ein entsprechender schaden nicht eingetreten ist 5 der lieferungsempfänger kann nur mit solchen forderungen aufrechnen die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind 6 der lieferungsempfänger kann auf seine kosten mit dem lieferanten eine transportversicherung abschließen die versicherung wird vom lieferanten mit 1,5 des netto-warenwertes bzw mit mindestens 1,00 pro rechnung gesondert berechnet die transportversicherung bezieht sich auf das bruchrisiko 7 dem lieferanten steht ein rücktrittsrecht zu sofern der lieferungsempfänger falsche angaben über seine kreditwürdigkeit gemacht hat gleiches gilt für den fall der objektiv fehlenden kreditwürdigkeit soweit der leistungsanspruch des lieferanten gefährdet ist soweit eine anspruchsgefährdung beim lieferanten eintritt kann dieser statt zurückzutreten vorauszahlungen oder sicherheiten in angemessener höhe verlangen soweit die erfüllung anderweitig als durch barzahlung vereinbart worden ist kann barzahlung verlangt werden darüber hinausgehende schadensersatzansprüche bleiben unberührt 8 macht der lieferant gegen den lieferungsempfänger schadensersatz wegen nichterfüllung beispielsweise bei teilweiser oder völliger stornierung der lieferung geltend beträgt dieser 15 des netto-warenwertes dem lieferungsempfänger bleibt der nachweis gestattet dass ein schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorstehend vereinbarte pauschale ist die geltendmachung eines höheren schadensersatzes durch den lieferanten ist nicht ausgeschlossen sofern dieser einen höheren schaden konkret nachweist iv einfacher und erweiterter eigentumsvorbehalt 1 die gegenstände der lieferungen vorbehaltsware bleiben eigentum des lieferanten bis zur erfüllung sämtlicher ihm gegen den lieferungsempfänger aus der geschäftsverbindung zustehenden ansprüche soweit der wert aller sicherungsrechte die dem lieferanten zustehen die höhe aller gesicherten ansprüche um mehr als 20 übersteigt wird der lieferant auf wunsch des lieferungsempfängers einen entsprechenden teil der sicherungsrechte freigeben 2 während des bestehens des eigentumsvorbehalts ist dem lieferungsempfänger eine verpfändung oder sicherungsübereignung untersagt und die weiterveräußerung nur wiederverkäufern im gewöhnlichen geschäftsgang und nur unter der bedingung gestattet dass der wiederverkäufer von seinem kunden bezahlung erhält oder den vorbehalt macht dass das eigentum auf den kunden erst übergeht wenn dieser seine zahlungsverpflichtungen erfüllt hat 3.a veräußert der lieferungsempfänger vorbehaltsware weiter so tritt er bereits jetzt seine künftigen forderungen aus der weiterveräußerung gegen seine kunden mit allen nebenrechten einschließlich etwaiger saldoforderungen sicherungshalber an den lieferanten ab ohne dass es noch späterer besonderer erklärungen bedarf wird die vorbehaltsware zusammen mit anderen gegenständen weiter veräußert ohne dass für die vorbehaltsware ein einzelpreis vereinbart wurde so tritt der lieferungsempfänger mit vorrang vor der übrigen forderung denjenigen teil der gesamtpreisforderung an den lieferanten ab der dem vom lieferungsempfänger in rechnung gestellten preis der vorbehaltsware entspricht b bei glaubhaftmachung eines berechtigten interesses hat der lieferungsempfänger dem lieferanten die zur geltendmachung seiner rechte gegen den kunden erforderlichen auskünfte zu erteilen und die erforderlichen unterlagen auszuhändigen c bis auf widerruf ist der lieferungsempfänger zur einziehung der abgetretenen forderungen aus der weiterveräußerung befugt bei vorliegen eines wichtigen grundes insbesondere bei zahlungsverzug zahlungseinstellung eröffnung eines insolvenzverfahrens wechselprotest oder begründeten anhaltspunkten für eine Überschuldung oder 284 bruck[schliessen] |
Seite 1 von 4 ![]() |
Alle Copyrights sind und bleiben im Besitz vom jeweiligen Eigentümer/Rechteinhaber. Produkte24.com ist kein offizieller Partner von BRUCK GmbH & Co.KG. |