Verkaufs- und Lieferbedingungen 2006 von BRUCK GmbH & Co.KG

Katalog: Verkaufs- und Lieferbedingungen 2006
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lieferbedingungen i geltungsbereich diese allgemeinen lieferbedingungen stellen allgemeine geschäftsbedingungen im sinne der §§ 305 ff bgb dar und werden nachfolgend als agb bezeichnet sie gelten für die gesamte geschäftsverbindung zwischen dem kunden nachfolgend lieferungsempfänger und der bruck gmbh co kg nachfolgend lieferant ii allgemeine bestimmungen 1 für den umfang der lieferungen oder leistungen im folgenden lieferungen sind die beiderseitigen schriftlichen erklärungen maßgebend allgemeine geschäftsbedingungen des lieferungsempfängers geltend jedoch nur insoweit als der lieferant ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat diese agb gelten auch für alle künftigen geschäfte zwischen den vertragsparteien 2 an kostenvoranschlägen zeichnungen und anderen unterlagen im folgenden unterlagen behält sich der lieferant seine eigentums und urheberrechtlichen verwertungsrechte uneingeschränkt vor die unterlagen dürfen nur nach vorheriger zustimmung des lieferanten dritten zug


drohende zahlungsunfähigkeit des lieferungsempfängers ist der lieferant berechtigt die einziehungsbefugnis des lieferungsempfängers zu widerrufen außerdem kann der lieferant nach vorheriger androhung unter einhaltung einer angemessenen frist die sicherungsabtretung offenlegen die abgetretenen forderungen verwerten sowie die offenlegung der sicherungsabtretung durch den lieferungsempfänger gegenüber dem kunden verlangen 4.a dem lieferungsempfänger ist es gestattet die vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen gegenständen zu vermischen oder zu verbinden die verarbeitung vermischung oder verbindung im folgenden verarbeitung erfolgt für den lieferanten der lieferungsempfänger verwahrt die neue sache für den lieferanten mit der sorgfalt eines ordentlichen kaufmannes die neue sache gilt als vorbehaltsware b bei verarbeitung mit anderen nicht dem lieferanten gehörenden gegenständen steht dem lieferanten miteigentum an der neuen sache in höhe des anteils zu der sich aus dem verhältnis


lieferbedingungen e schutzkleidung und schutzvorrichtungen die infolge besonderer umstände der montagestelle erforderlich sind 2 vor beginn der montagearbeiten hat der lieferungsempfänger die nötigen angaben über die lage verdeckt geführter strom gas wasserleitungen oder ähnlicher anlagen sowie die erforderlichen statischen angaben unaufgefordert zur verfügung zu stellen 3 vor beginn der aufstellung oder montage müssen sich die für die aufnahme der arbeiten erforderlichen beistellungen und gegenstände an der aufstellungs oder montagestelle befinden und alle vorarbeiten vor beginn des aufbaues so weit fortgeschritten sein dass die aufstellung oder montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne unterbrechung durchgeführt werden kann anfuhrwege und der aufstellungs oder montageplatz müssen geebnet und geräumt sein 4 verzögern sich die aufstellung montage oder inbetriebnahme durch nicht vom lieferanten zu vertretende umstände so hat der lieferungsempfänger in angemessenem umfang die kosten


lieferbedingungen 5 bei vorliegen sonstiger rechtsmängel gelten die bestimmungen des art ix entsprechend 6 weitergehende oder andere als die in diesem art x geregelten ansprüche des lieferungsempfängers gegen den lieferanten und dessen erfüllungsgehilfen wegen eines rechtsmangels sind ausgeschlossen xi unmÖglichkeit;vertragsanpassung 1 soweit die lieferung unmöglich ist ist der lieferungsempfänger berechtigt schadensersatz zu verlangen es sei denn dass der lieferant die unmöglichkeit nicht zu vertreten hat jedoch beschränkt sich der schadensersatzanspruch des lieferungsempfängers auf 10 des wertes desjenigen teils der lieferung der wegen der unmöglichkeit nicht zweckdienlichen betrieb genommen werden kann diese beschränkung gilt nicht soweit in fällen des vorsatzes der groben fahrlässigkeit oder wegen der verletzung des lebens des körpers oder der gesundheit zwingend gehaftet wird eine Änderung der beweislast zum nachteil des lieferungsempfängers ist hiermit nicht verbunden das recht d


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