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Seite 15 von Städte vom Feinsten 07/08 von Blaguss Touristik GmbH

detaillierte reisebedingungen im internet unter http reisebedingungen.blaguss.at für alle unsere veranstaltungen gelten die allgemeinen reisebedingungen arb 1992 in vollem umfang und deren letzter fassung nachstehend ein auszug der bedingungen der für die in diesem katalog angebotenen reisen bedeutung hat informationen über pass visa devisen zoll und gesundheitspolizeiliche vorschriften als bekannt wird vorausgesetzt dass für reisen in das ausland in aller regel ein gültiger reisepass erforderlich ist auf anfrage erteilt das reisebüro nach möglichkeit auskunft über besondere vorschriften für ausländer staatenlose sowie inhaber von doppelstaatsbürgerschaften haftungsrechtliche sondergesetze der veranstalter haftet bei flugreisen unter anderem nach dem warschauer abkommen und seinem zusatzabkommen bei bahn und busreisen nach dem eisenbahn und kraftfahrzeughaftpflichtgesetz rücktritt vom vertrag rücktritt des kunden vor antritt der reise a rücktritt ohne stornogebühr abgesehen von den gesetzlich eingeräumten rücktrittsrechten kann der kunde ohne dass der veranstalter gegen ihn ansprüche hat in folgenden vor beginn der leistung eintretenden fällen zurücktreten wenn wesentliche bestandteile des vertrages zu denen auch der reisepreis zählt erheblich geändert werden in jedem fall ist die vereitelung des bedungenen zwecks bzw charakters der reiseveranstaltung sowie eine gemäß abschnitt 8.1 vorgenommene erhöhung des vereinbarten reisepreises um mehr als 10 eine derartige vertragsänderung der veranstalter ist verpflichtet entweder direkt oder im wege des vermittelnden reisebüros dem kunden die vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende wahlmöglichkeit nämlich entweder die vertragsänderung zu akzeptieren oder vom vertrag zurückzutreten zu belehren der kunde hat sein wahlrecht unverzüglich auszuüben sofern den veranstalter ein verschulden am eintritt des den kunden zum rücktrift berechtigenden ereignisses trifft ist der veranstalter diesem gegenüber zum schadenersatz verpflichtet b anspruch auf ersatzleistung der kunde kann wenn er von den rücktrittsmöglichkeiten laut lit a nicht gebrauch macht und bei stornierung des reiseveranstalters ohne verschulden des kunden an stelle der rückabwikklung des vertrages dessen erfüllung durch die teilnahme an einer gleichwertigen anderen reiseveranstaltung verlangen sofern der veranstalter zur erbringung dieser leistung in der lage ist neben dem anspruch auf ein wahlrecht steht dem kunden auch ein anspruch auf schadenersatz wegen nichterfüllung des vertrages zu sofern nicht die fälle des 7.2 zum tragen kommen c rücktritt mit stornogebühr die stornogebühr steht in einem prozentuellen verhältnis zum reisepreis und richtet sich bezüglich der höhe nach dem zeitpunkt der rücktrittserklärung und der jeweiligen reiseart als reisepreis bzw pauschalpreis ist der gesamtpreis der vertraglich vereinbarten leistung zu verstehen der kunde ist in allen nicht unter lit a genannten fällen gegen entrichtung einer stornogebühr berechtigt vom vertrag zurückzutreten im falle der unangemessenheit der stornogebühr kann diese vom gericht ermäßigt werden je nach reiseart ergeben sich pro person folgende stornosätze sonderflüge charter gruppen-it gruppenpauschalreisen im linienverkehr autobusgesellschaftsreisen mehrtagesfahrten bis 30 tag vor reiseantritt 10 ab 29 bis 20 tag vor reiseantritt 25 ab 19 bis 10 tag vor reiseantritt 50 ab 9 bis 4 tag vor reiseantritt 65 ab dem 3 tag 72 std vor reiseantritt 85 des reisepreises rücktritt des veranstalters vor antritt der reise a der veranstalter wird von der vertragserfüllung befreit wenn eine in der ausschreibung von vornherein bestimmte mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird und dem kunden die stornierung innerhalb der in der beschreibung der reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden fristen schriftlich mitgeteilt wurde bis zum 20 tag vor reiseantritt bei reisen von mehr als 6 tagen bis zum 7 tag vor reiseantritt bei reisen von 2 bis 6 tagen bis 48 stunden vor reiseantritt bei tagesfahrten trifft den veranstalter an der nichterreichung der mindestteilnehmeranzahl ein über die leichte fahrlässigkeit hinausgehendes verschulden kann der kunde schadenersatz verlangen dieser ist mit der höhe der stornogebühr pauschaliert die geltendmachung eines diesen betrag übersteigenden schadens wird nicht ausgeschlossen b die stornierung erfolgt auf grund höherer gewalt d.h auf grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer ereignisse auf die derjenige der sich auf höhere gewalt beruft keinen einfluss hat und deren folgen trotz anwendung der gebotenen sorgfalt nicht hätten vermieden werden können hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung wohl aber staatliche anordnungen streiks krieg oder kriegsähnliche zustände epidemien naturkatastrophen usw c in den fällen a und b erhält der kunde den eingezahlten betrag zurück das wahlrecht gemäß 7.1.b 1 absatz steht ihm zu rücktritt des veranstalters nach antritt der reise der veranstalter wird von der vertragserfüllung dann befreit wenn der kunde im rahmen einer gruppenreise die durchführung der reise durch grob ungebührliches verhalten ungeachtet einer abmahnung nachhaltig stört in diesem fall ist der kunde sofern ihn ein verschulden trifft dem veranstalter gegen-über zum ersatz des schadens verpflichtet Änderungen des vertrages preisänderungen der veranstalter behält sich vor den mit der buchung bestätigten reisepreis aus gründen die nicht von seinem willen abhängig sind zu erhöhen sofern der reisetermin mehr als zwei monate nach dem vertragsabschluß liegt derartige gründe sind ausschließlich die Änderung der beförderungskosten etwa der treibstoffkosten der abgaben für bestimmte leistungen wie landegebühren ein oder ausschiffungsgebühren in häfen und entsprechende gebühren auf flughäfen oder die für die betreffende reiseveranstaltung anzuwendenden wechselkurse bei einer preissenkung aus diesen gründen ist diese an die reisenden weiterzugeben innerhalb der zweimonatsfrist können preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden wenn die gründe hiefür bei der buchung im einzelnen ausgehandelt und am buchungsschein vermerkt wurden ab dem 20 tag vor dem abreisetermin gibt es keine preisänderung eine preisänderung ist nur dann zulässig wenn bei vorliegen der vereinbarten voraussetzungen auch eine genaue angabe zur berechnung des neues preises vorgesehen ist dem kunden sind preisänderungen und deren umstände unverzüglich zu erklären bei Änderung des reisepreises um mehr als 10 prozent ist ein rücktritt des kunden vom vertrag ohne stornogebühr jedenfalls möglich siehe abschnitt 7 1.a veranstalter absicherung von kundengeldern blaguss touristik gmbh sitz a-7000 eisenstadt fn 200225z lg eisenstadt a-1040 wien wiedner hauptstraße 15 ­ im veranstalterverzeichnis des bmwa unter 1998/0174 registriert die von uns veranstalteten pauschalreisen sind im falle einer insolvenz durch eine bankgarantie der raiffeisenlandesbank für das burgenland abgesichert dies gilt für bereits entrichtete zahlungen für reiseleistungen die nicht mehr erbracht werden und notwendige aufwendungen für die rükkreise im insolvenzfall wären sämtliche ansprüche bei sonstigem anspruchsverlust innerhalb von 8 wochen ab eintritt der insolvenz beim abwickler europÄische reiseversicherung ag 1090 wien augasse 5-7 tel 01 317 25 00 fax 01 317 25 00 199 anzumelden tarifstand/mindestteilnehmer alle angeführten preise verstehen sich pro person in euro stand von tarifen steuern und wechselkursen 01.08.2006 mindestteilnehmeranzahl 25 personen pro reise anforderung/Änderung/umbuchung wünschen sie Änderungen hinsichtlich des teilnehmers der verpflegungsart oder des zustiegs so wird eine umbuchungsgebühr von 22 eingehoben ein und ausstiegsstellen wir sind redlich bemüht die fahrpläne einzuhalten trotzdem kann es sich nur um richtzeiten handeln die verkehrsbedingt variieren können bitte finden sie sich rechtzeitig an der genannten stelle ein und verlassen sie diesen treffpunkt keinesfalls auch nicht bei verspätungen bei verspäteter rückkunft übernehmen wir keine haftung für ev versäumte anschlüsse bzw kommen für taxispesen nicht auf reiseversicherung der blaguss ­ storno und urlaubsschutz stornoschutz inbegriffen im krankheitsfall deckt unser stornoschutz die kosten für die stornierung ihrer reise bzw ihres aufenthaltes ­ sie tragen lediglich 20 der stornokosten zuzüglich einer bearbeitungsgebühr von 22,­ pro person ­ bedingungen siehe seite 14 wir empfehlen ihnen jedoch den zusätzlichen abschluss unseres blaguss ­ urlaubsschutzes dieser umfasst kein selbstbehalt im stornofall schließen sie gleichzeitig mit ihrer buchung den blaguss-urlaubsschutz ab übernimmt dieser den selbstbehalt der inkludierten stornoversicherung bis max 750,­ familie bis 1.500,­ reiseabbruch ersatz der zusätzlichen rückreisekosten bei abbruch der reise bis 100 fahrt/flugversäumnis oder verspätete heimreise bis 200,­ familie bis 400,­ medizinische leistungen Übernahme der kosten bei ambulanten behandlungen heimtransport bei medizinischer notwendigkeit inkl ambulanzjet transport ins nächstgelegene krankenhaus verlegungstransport medikamententransport bis 100 krankenbesuch bei mehr als 5-tägigem krankenhausaufenthalt für hin rückreise bis 100 nächtigung bis 300 Übernahme der kosten bei stationärer behandlung oder wahlweise kran kenhaustaggeld bis 50 pro tag/max 1.500,­ bis 220.000,­ kinderrückholung bis 3.700,­ maximalleistung bei akutwerden chronischer oder bestehender leiden bis 36.500,­ reiseunfall such und bergungskosten bis 40.000 entschädigung für dauernde invalidität ab 50 40.000,­ reisegepäck ersatz bei beschädigung diebstahl vernichtung oder abhandenkommen von gegenständen bis 2.000,­ familie bis 4.000,­ notwengige ersatzkäufe bei verspäteter gepäckausfolgung am reiseziel bis 200 familie bis 400 reisehaftpflicht für sach und personenschäden pauschal bis 750.000,­ familie maximal 2 erwachsene und bis zu 5 mitreisende minderjährige personen ­ unabhängig vom verwandtschaftsverhältnis geltungsbereich europa inkl mittelmeeranrainerstaaten und -inseln sowie jordanien kanarische inseln madeira es gelten die europäischen reiseversicherungsbedingungen erv-rvb 2007 ­ vollständige informationen erhalten sie in ihrem reisebüro die angegebenen prämien gelten für eine reise laut gewähltem tarif leistungen nur auszugsweise abgedruckt druck und satzfehler vorbehalten stand juni 2007 einzel reisedauer 5 tage 10 tage 19,25 vers05 vers10 familie reisedauer 5 tage 10 tage 41,53 vers05f vers10f 15 informationen

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