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Seite 95 von Irland - Britische Inseln - 2007 von Blaguss Touristik GmbH

reisebedingungen ab 9 bis 4 tag vor reiseantritt 30 ab dem 3 tag 72 stunden vor reiseantritt 45 des reisepreises für hotelunterkünfte ferienwohnungen schiffsreisen bus-eintagesfahrten sonderzüge und linienflugreisen zu sondertarifen gelten besondere bedingungen diese sind im detailprogramm anzuführen rücktrittserklärung beim rücktritt vom vertrag ist zu beachten der kunde auftraggeber kann jederzeit dem reisebüro bei dem die reise gebucht wurde mitteilen dass er vom vertrag zurücktritt bei einer stornierung empfiehlt es sich dies mittels eingeschriebenen briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher erklärung zu tun d no show no show liegt vor wenn der kunde der abreise fernbleibt weil es ihm am reisewillen mangelt oder wenn er die abreise wegen einer ihm unterlaufenen fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen zufalls versäumt ist weiter klargestellt dass der kunde die verbleibende reiseleistung nicht mehr in anspruch nehmen kann oder will hat er bei reisearten laut lit c 1 sonderflüge usw 85 bei den reisearten laut lit c.2 einzel it usw 45 des reisepreises zu bezahlen im falle der unangemessenheit der obgenannten sätze können diese vom gericht in einzelfällen gemäßigt werden 7.2 rücktritt des veranstalters vor antritt der reise a der veranstalter wird von der vertragserfüllung befreit wenn eine in der ausschreibung von vornherein bestimmte mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird und dem kunden die stornierung innerhalb der in der beschreibung der reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden fristen schriftlich mitgeteilt wurde -bis zum 20 tag vor reiseantritt bei reisen von mehr als 6 tagen -bis zum 7 tag vor reiseantritt bei reisen von 2 bis 6 tagen -bis 48 stunden vor reiseantritt bei tagesfahrten trifft den veranstalter an der nichterreichung der mindestteilnehmeranzahl ein über die leichte fahrlässigkeit hinausgehendes verschulden kann der kunde schadenersatz verlangen dieser ist mit der höhe der stornogebühr pauschaliert die geltendmachung eines diesen betrag übersteigenden schadens wird nicht ausgeschlossen b die stornierung erfolgt auf grund höherer gewalt d.h auf grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer ereignisse auf die derjenige der sich auf höhere gewalt beruft keinen einfluss hat und deren folgen trotz anwendung der gebotenen sorgfalt nicht hätten vermieden werden können hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung wohl aber staatliche anordnungen streiks krieg oder kriegsähnliche zustände epidemien naturkatastrophen usw c in den fällen a und b erhält der kunde den eingezahlten betrag zurück das wahlrecht gemäß 7.1.b 1 absatz steht ihm zu 7.3 rücktritt des veranstalters nach antritt der reise der veranstalter wird von der vertragserfüllung dann befreit wenn der kunde im rahmen einer gruppenreise die durchführung der reise durch grob ungebührliches verhalten ungeachtet einer abmahnung nachhaltig stört in diesem fall ist der kunde sofern ihn ein verschulden trifft dem veranstalter gegenüber zum ersatz des schadens verpflichtet 8 Änderungen des vertrages 8.1 preisänderungen der veranstalter behält sich vor den mit der buchung bestätigten reisepreis aus gründen die nicht von seinem willen abhängig sind zu erhöhen sofern der reisetermin mehr als zwei monate nach dem vertragsabschluß liegt derartige gründe sind ausschließlich die Änderung der beförderungskosten etwa der treibstoffkosten der abgaben für bestimmte leistungen wie landegebühren ein oder ausschiffungsgebühren in häfen und entsprechende gebühren auf flughäfen oder die für die betreffende reiseveranstaltung anzuwendenden wechselkurse bei einer preissenkung aus diesen gründen ist diese an die reisenden weiterzugeben innerhalb der zweimonatsfrist können preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden wenn die gründe hiefür bei der buchung im einzelnen ausgehandelt und am buchungsschein vermerkt wurden ab dem 20 tag vor dem abreisetermin gibt es keine preisänderung eine preisänderung ist nur dann zulässig wenn bei vorliegen der vereinbarten voraussetzungen auch eine genaue angabe zur berechnung des neues preises vorgesehen ist dem kunden sind preisänderungen und deren umstände unverzüglich zu erklären bei Änderung des reisepreises um mehr als 10 prozent ist ein rücktritt des kunden vom vertrag ohne stornogebühr jedenfalls möglich siehe abschnitt 7 1.a 8.2 leistungsänderung nach antritt der reise -bei Änderungen die der veranstalter zu vertreten hat gelten jene regelungen wie sie in abschnitt 5 rechtsgrundlagen bei leistungsstörungen dargestellt sind ergibt sich nach der abreise dass ein erheblicher teil der vertraglich vereinbarten leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann so hat der veranstalter ohne zusätzliches entgelt angemessene vorkehrungen zu treffen damit die reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann können solche vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom kunden aus triftigen gründen nicht akzeptiert so hat der veranstalter ohne zusätzliches entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige möglichkeit zu sorgen mit der der kunde zum ort der abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten ort befördert wird im übrigen ist der veranstalter verpflichtet bei nichterfüllung des vertrages dem kunden zur Überwindung von schwierigkeiten nach kräften hilfe zu leisten 9 auskunftserteilung an dritte auskünfte über die namen der reiseteilnehmer und die aufenthaltsadresse von reisenden werden an dritte personen auch in dringenden fällen nicht erteilt es sein denn der reisende hat eine auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht die durch die Übermittlung dringender nachrichten entstehenden kosten gehen zu lasten des kunden es wird daher den reiseteilnehmern empfohlen ihren angehörigen die genaue urlaubsanschrift bekannt zu geben 10 allgemeines die unter b angeführten abschnitte 7.1 lit.c vormals lit.b rücktritt 7.1 lit d vormals lit.c no show sowie 8.1 preisänderungen sind als unverbindliche verbandsempfehlung unter 1 kt 718/913 und sind nunmehr als solche unter 25 kt 793/963 im kartellregister eingetragen ergÄnzende bestimmungen zu den allgemeinen reisebedingungen 1 buchung/vertragsabschluss ihre anmeldung ist für uns verbindlich sobald wir diese ihrem reisebüro schriftlich bestätigt haben bei buchung ist eine anzahlung von mindestens 10 des arrangementpreises zu leisten die restzahlung erst bei Übergabe der unterlagen 2 veranstalter absicherung von kundengeldern laut eu-pauschalreiserichtlinie vom 13 juni 1990 90/314/ewg artikel 7 im österr recht gemäß reisebüro-sicherungsverordnung rsv bgbl 11 nr 10/1998 idf bgbl 11 nr 118/1998 umgesetzt blaguss touristik gmbh sitz a-7000 eisenstadt firmenbuch 200225z beim landesgericht eisenstadt a-1040 wien wiedner hauptstraße 15 ist im veranstalterverzeichnis des bundesministeriums für wirtschaft und arbeit unter der eintragungsnummer 1998/0174 registriert die von uns veranstalteten pauschalreisen sind im falle einer insolvenz durch eine bankgarantie der raiffeisenlandesbank für das burgenland abgesichert dies gilt für a bereits entrichtete zahlungen für reiseleistungen die nicht mehr erbracht werden und b notwendige aufwendungen für die rückreise im insolvenzfall wären sämtliche ansprüche bei sonstigem anspruchsverlust innerhalb von 8 wochen ab eintritt der insolvenz beim abwickler europÄische reiseversicherung ag 1090 wien augasse 5-7 tel 01 317 25 00 fax 01 317 25 00 199 anzumelden 3 tarifstand alle angeführten preise verstehen sich pro person in euro stand von tarifen steuern und wechselkursen 30.11.2006 mindestteilnehmeranzahl bei busreisen 25 personen pro fahrt absagefristen siehe arb 1992 7.2 4 veranstalter/vermittler für von uns besorgte leistungen z b zimmer in hotels die nicht im katalog enthalten sind veranstaltungstickets abschlagszeiten auf golfplätzen privatquartiere etc treten wir lediglich als vermittler auf und weisen ausdrücklich darauf hin dass wir für leistungsstörungen keine haftung übernehmen siehe arb 1992 3 5 anforderung Änderung umbuchung gerne besorgen wir leistungen hotelzimmer tickets für veranstaltungen in den angebotenen destinationen auch wenn diese nicht in diesem katalog enthalten sind dafür berechnen wir pro leistung eine gebühr von 22 bitte beachten sie dazu auch punkt 4 wünschen sie Änderungen hinsichtlich des teilnehmers der verpflegungsart oder des zustiegs so wird eine umbuchungsgebühr von 22 eingehoben 6 ergänzung zu arb 1992 7.1,c 2 rücktritt mit stornogebühr airlines räumen reiseveranstaltern für flugpauschalreisen sondertarife ein die jedoch anderen strengeren stornobedingungen unterliegen so werden generell die in den arb 1992 angeführten stornobedingungen für sonderflüge charter auch für linienflüge für einzelgäste zur anwendung gebracht darüber hinaus müssen wir bei nichterscheinen am flughafen no show 100 des reisepreises in rechnung stellen für hotelzimmer gelten die bestimmungen wie unter 7.1.c l mindestens werden jedoch 22,pro person eingehoben für ferienwohnungen gelten ebenfalls die bestimmungen wie unter 7.1.c 1 ­ stornofristen bis zum 10 tag zuzüglich einer bearbeitungsgebühr von 22 pro wohnung bei storno ab dem 9 tag vor reiseantritt werden jedoch 100 des mietpreises verlangt für hausboote wohnmobile und golfpackages gelten folgende stornofristen bzw stornogebühren bis 61 tag vor reiseantritt 30 ab 60 bis 30 tag vor reiseantritt 60 ab 29 bis 15 tag vor reiseantritt 90 ab 14 tag vor reiseantritt bzw bei no show 100 des reisepreises bei rücktritt einer oder mehrerer an einer buchung beteiligten personen wird die bootsmiete bzw wohnmobilmiete auf die verbleibenden reiseteilnehmer aufgeteilt 7 stornoschutz inbegriffen in all unseren arrangements ist ein stornoschutz eingeschlossen wenn sie aus einem der folgenden gründe die reise/den aufenthalt stornieren müssen tragen sie lediglich 20 der stornokosten als selbstbehalt zuzüglich einer bearbeitungsgebühr von 22 pro person reiseunfähigkeit des versicherten aus medizinischen gründen die vom arzt bestätigt werden tod des versicherten tod schwerer unfall oder unerwartete erkrankung seines ehegatten lebensgefährten kindes eltern großelternoder schwiegerelternteiles geschwister enkels oder einer bei reiseabschluss namhaft gemachten person bedeutender sachschaden am eigentum des versicherten an seinem wohnort infolge feuer elementarereignis oder straftat eines dritten der seine anwesenheit zwingend erforderlich macht für bis zu sechs personen die gemeinsam die reise gebucht haben besteht auch dann stornoschutz wenn einer der genannten gründe nur für eine person eintritt kein stornoschutz besteht wenn einer der obgenannten gründe bei reisebuchung bereits vorlag oder voraussehbar war der kunde ist verpflichtet die stornierung dem reisebüro ehest möglich zu melden der inkludierte stornoschutz deckt lediglich die gebühren stornierter arrangements nicht jedoch mehrkosten die ev verbleibenden reisenden durch die geringere teilnehmeranzahl erwachsen war z b ein fly drive-arrangement für vier personen gebucht und nur drei personen reisen übernimmt der stornoschutz nicht die aufzahlung für die verbleibenden reisenden da der stornoschutz immer bestandteil eines pauschalarrangements ist besteht kein stornoschutz wenn sie nur teile eines arrangements buchen flug only mietautos etc in solchen fällen empfehlen wir dringend den abschluss einer stornoversicherung ausnahme für hotelaufenthalte mit pkw-anreise besteht stornoschutz zudem raten wir zu einer reisekranken unfall und gepäcksversicherung die gleichzeitig mit der buchung abgeschlossen den 20%igen selbstbehalt übernimmt versicherer europÄische reiseversicherung ag 8 detailprospekte wir sind bemüht detail und hotelprospekte zur verfügung zu stellen für darin enthaltene beschreibungen oder fotos übernehmen wir jedoch keine haftung es gelten ausschließlich die beschreibungen der vertragsobjekte in vorliegendem katalog 9 kinderermäßigung gewähren unsere vertragshotels bei unterbringung im zusatzbett eines zweibettzimmers bei zwei vollzahlenden erwachsenen wenn nicht anders angegeben für kinder bis 2 jahre bezahlen sie alle leistungen direkt an das hotel für das aufstellen eines kinderbettes auch wenn es ihr eigenes ist können bis 30 pro tag verlangt werden 10 haustiere für die beförderung von haustieren auf flügen und bussen gelten besondere bestimmungen die sie bitte bei buchung bitte erfragen wollen unsere hotelbeschreibungen enthalten zum teil bereits hinweise in jedem fall sind jedoch speisesaal gesellschaftsräume strand und das swimmingpool-areal für ihr haustier off limits melden sie bitte ihr haustier bei buchung an und prüfen sie ob sich auf ihrem gutschein ein entsprechender vermerk befindet hoteliers sind berechtigt gebühren für die reinigung einzuheben bitte vergewissern sie sich ob sie die nötigen papiere für den grenzübertritt ihres haustieres mit sich führen für irland und die britischen inseln gelten strenge quarantänevorschriften 11 servicepauschale bitte beachten sie dass ihr reisebüro üblicherweise eine gebühr für buchung servicepauschale oder buchungsgebühr einhebt und bedenken sie bitte dass banken kreditunternehmungen oder die post ihre dienstleistungen nicht kostenlos erbringen und die servicepauschale zur deckung des fremdaufwands für ihre buchung dient bitte fragen sie ihr reisebüro bei buchung nach der höhe dieser pauschale buchen sie ihre irland oder großbritannien reise in einem der blaguss-reisebüros stellen wir pro person eine servicepauschale von 11 in rechnung 95

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