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Seite 13 von Ferien einmal anders... von Autohaus E. SteinerAllgemeine Vertragsbedingungen Das Wohnmobil ist Eigentum von Autohaus Steiner in Konol ngen. Es wird in einwandfreiem Zustand, innen und aussen gereinigt und ohne ausserlich erkennbare Mangel abgegeben. Der Mieter verp ichtet sich, das Wohnmobil ink. Inneneinrichtung und Zubehor im gleichen Zustand zuruckzugeben. Ist die Reinigung bei der Fahrzeugruckgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat dieser fur die Aussenreinigung Fr. 80. , Innenreinigung nach Aufwand (Fr. 50. /Std.) und WC-Reinigung Fr. 100. zu zahlen. Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten! In der Miete inbegriffen sind: Wohnmobilmiete mit entsprechenden Gratis-Km., unbegrenzte Haftplichtversicherung (Selbstbehalt pro Schadenereignis Fr. 500. ). Vollkasko-Versicherung (Selbstbehalt Fr. 1500. ). Samtliche Wartungs- und Reparaturkosten (gegen Quittung), ausfuhrliche Dokumentation uber das Wohnmobil, Gratisparkplatz fur ihren PW wahrend der Mietdauer, Ubernahme und Ruckgabe des Wohnmobils erfolgen in Konol ngen. Der Lenker und Mieter des Wohnmobils muss mindestens 21 Jahre alt und volle 12 Monate im Besitz eines gultigen Fuhrerscheins sein. (Kategorie B bis 3.5 t. Gesammtgewicht) Der Mieter ist fur den vorschriftsgemassen Unterhalt des Wohnmobils verantwortlich, insbesondere fur die Kontrolle von Oel- und Wasserstand sowie des Pneudrucks. Fur Schaden die durch mangelhaften Unterhalt oder unsachgemasse Behandlung des Wohnmobils entstehen, haftet der Mieter. Fur die Folgen von Verkehrsverletzungen, wie Bussen, fur Ubertreten von Verkehrsvorschriften jeder Art sowie Uberschreitungen von Parkzeiten ect. haftet der Mieter. Jeder Unfall ist sofort der ortlichen Polizeistation und dem Vermieter zu melden und der im Wohnmobil be ndenden Unfallrapport ist auszufullen. (Gemass Unterlagen Verhalten beim Unfall). Es durfen keine Schuldzugestandnisse gemacht werden. Annulationskosten-Versicherung ist nicht enthalten aber obligatorisch. Wir konnen Ihnen ein gunstiges Angebot von der Europaischen Reiseversicherungs AG unterbreiten. Bei Rucktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des Mietpreises zu zahlen: bis 60 Tage vor Abreise 50% 59 bis 30 Tage vor Abreise 75% weniger als 30 Tage vor Abreise 100% Weitere Vertragsbestimmungen nden Sie beigelegt zum Vertrag[schliessen] |
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