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Seite 32 von Auslands Praktika 2007 von Auslands Praktika Deutschland[unsere allgemeinen teilnahmebedingungen buchung und bestätigung 1 anmeldeformular abtrennen und an dialog-sprachkurse international gmbh postfach 5712 d-79025 freiburg senden kurzfristige anmeldungen auch per fax 0761 286308 oder e-mail info@auslands-praktika.de in letzterem fall muss jedoch eine schriftliche anmeldung stets noch nachfolgen sie können sich auch online über unsere homepage anmelden www.auslands-praktika.de oder www.dialog.de 2 die buchung des programmes wird für die dialog-sprachkurse international gmbh nachfolgend dialog genannt erst verbindlich wenn diese dem reiseteilnehmer bzw dem eingeschalteten repräsentanten von dialog bestätigt worden ist dies geschieht in aller regel schriftlich und nur in ausnahmefällen in anderer form 3 der reisevertrag kommt mit der schriftlichen bestätigung durch dialog zustande der auch der sicherungsschein beigefügt ist 4 der anmelder übernimmt die volle haftung für die einhaltung der vertragspflichten weiterer von ihm angemeldeter reiseteilnehmer dialog gegenüber voraussetzung hierzu ist jedoch die unterzeichnung einer ausdrücklich hierauf ausgerichteten und gesonderten erklärung bei abschluss des reisevertrages umbuchungen falls sie ihr/e/en praktikum work and travel programm kurs unterkunft flug umbuchen wird ihnen die umbuchung mit einer bearbeitungsgebühr von 60 berechnet umbuchungen sind nur innerhalb der anmeldefrist und vor platzierung möglich zusätzlich entstehen ihnen bei einer flugreise sofern das flugticket bereits ausgestellt ist kosten bis 150 je nach tarifgruppe bei sonderangeboten bzw sondertarifen sogar bis zu 100 des flugtickets umbuchungen und erstattungen sind nach reiseantritt nicht mehr möglich die ansprüche des reisenden bei höherer gewalt bleiben unberührt der teilnehmer hat keine ansprüche wegen mängeln der reise wenn er die anzeige des mangels schuldhaft unterlässt er ist verpflichtet an der beseitigung der leistungsstörung mitzuwirken soweit ihm das zuzumuten ist sofern die abhilfe unterbleibt und ein mangel vorliegt der die reise erheblich beeinträchtigt kann der teilnehmer den reisevertrag kündigen voraussetzung hierfür ist dass der teilnehmer gegenüber dialog eine angemessene frist zur abhilfeleistung setzt wenn nicht die abhilfe unmöglich ist oder von dialog verweigert wird oder wenn die sofortige kündigung des vertrags durch ein besonderes interesse des reisenden gerechtfertigt wird versicherung wir empfehlen ihnen den abschluss einer reiserücktrittskosten-versicherung siehe anmeldeformular zum preis von 14 bis reisepreis 1000 zum preis von 20 bis reisepreis 1500 zum preis von 26 bis reisepreis 3000 zum preis von 39 ab reisepreis 3001 das reiseversicherungspaket der hansemerkur umfasst eine auslandskrankenversicherung reise-unfallversicherung und reise-haftpflichtversicherung prämien pro person bis zum vollendeten 30 lebensjahr sind nachfolgend aufgelistet die angaben in klammer beziehen sich auf erwachsene ab 31 jahren reisedauer bis 1 monat 17 21 reisedauer bis 2 monate 32 40 reisedauer bis 3 monate 60 76 reisedauer bis 4 monate 97 122 reisedauer bis 5 monate 121 152 reisedauer bis 6 monate 146 183 reisedauer bis 7 monate 178 224 reisedauer bis 8 monate 205 258 reisedauer bis 9 monate 237 299 reisedauer bis 10 monate 334 384 reisedauer bis 11 monate 376 432 reisedauer bis 12 monate 421 484 rücktritt vor reisebeginn 1 sie können jederzeit von ihrem programm zurücktreten die rücktrittserklärung sollte dialog in ihrem eigenen interesse in schriftlicher form entweder per e-mail per fax oder als brief zugehen maßgeblich ist der zeitpunkt des zugangs der rücktrittserklärung bei dialog bei rücktritt von ihrem programm entstehen ihnen bei eigener anreise folgende rücktrittskosten maßgeblich ist jeweils der anreisetag abweichende rücktrittskosten siehe punkt f und g a bis 30 tage vor reiseantritt 20 des reise preises mindestens jedoch 250 b 29 tag bis 15 tage vor reiseantritt 45 des reisepreises c 14 tag bis 8 tage vor reiseantritt 55 des reisepreises d 7 tag bis 1 tag vor reiseantritt 70 des reisepreises e am tag des reiseantritts oder bei nichtantritt der reise ohne vorherige rücktrittserklärung muss der gesamte endreisepreis pro teilnehmer gezahlt werden die bezeichneten kostenpauschalen sind berechnet nach den gewöhnlich ersparten aufwendungen dem reiseteilnehmer bleibt der nachweis von höheren ersparnissen unbenommen bei folgenden programmen gelten abweichende bestimmungen f rücktrittskosten für programm praktikum in australien s 18-19 der deposit von 400 wird nicht erstattet sofern suchauftrag bereits begonnen wurde stornobedingungen entsprechen den oben gelisteten bedingungen a e mit der ausnahme des mindestbetrages von 400 punkt e hat gültigkeit g rücktrittskosten für programm work travel in kanada paket a s.14 sowie work travel in australien s.16-17 bis 30 tage vor reiseantritt 100 29 tag bis 8 tage vor reiseantritt 150 7 tag bis 1 tag vor reiseantritt 175 punkt e hat gültigkeit 2 zusätzlich entstehen ihnen bei einer flugreise sofern das flugticket bereits ausgestellt ist kosten bis 150 je nach tarifgruppe bei sonderangeboten für flüge bis zu 100 des flugpreises 3 dem reiseteilnehmer bleibt der nachweis von höheren ersparnissen unbenommen verjährungs und ausschlussfristen minderungs und schadensersatzansprüche aus dem reisevertrag wegen mängeln der reise muss der teilnehmer binnen eines monats nach dem vertraglich vorgesehenen reiseende bei dialog-sprachkurse international geltend machen die vertraglichen ansprüche des teilnehmers wegen mängeln der reise verjähren binnen 1 jahr ab dem dem ursprünglich vereinbarten reiseende folgenden tag kündigung durch dialog stört ein reiseteilnehmer trotz einer abmahnung nachhaltig die durchführung einer reise/eines programmes oder verhält er sich grob vertragswidrig so hat dialog das recht fristlos zu kündigen der anspruch auf den reisepreis bleibt dialog erhalten evtl ersparte aufwendungen wegen nicht in anspruch genommener leistungen werden dem kunden zurückerstattet durch das verhalten und die deshalb ausgesprochene kündigung bedingte mehrkosten gehen zu lasten des kunden pass und visabestimmungen soweit dialog gemäß der reiseausschreibung die besorgung von visa oder ähnlichen reisedokumenten übernimmt erfolgt dies im auftrag des reisenden als geschäftsbesorgung die erteilung von visa oder ähnlichen reisedokumenten durch nationale oder internationale behörden ist jedoch nicht bestandteil der leistungsverpflichtungen von dialog aus dem reisevertrag der reisende trägt insofern allein das risiko der erteilung oder nichterteilung dieser dokumente sowie die kosten für die visaeinholung inhalt des reisevertrages 1 der inhalt des reisevertrages ergibt sich aus der buchung des reiseteilnehmers und der bestätigung durch dialog einbezogen in den reisevertrag sind die vorliegenden reisebedingungen sowie die leistungsbeschreibungen im katalog soweit in der buchung und mit der buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist 2 Änderungen oder ergänzende abreden zu den im katalog beschriebenen leistungen und den teilnahmebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen vereinbarung mit dialog haftungsbeschränkung dialog haftet für schäden die nicht körperschäden sind nur bis zur höhe des dreifachen reisepreises soweit ein schaden des reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit dialog für einen dem reisenden entstehenden schaden allein wegen eines verschuldens eines leistungsträgers verantwortlich ist gelten für eine von einem leistungsträger zu erbringende reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche vorschriften nach denen ein anspruch auf schadensersatz nur unter bestimmten voraussetzungen oder beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist so kann sich auch dialog gegenüber dem reisenden hierauf berufen sonstiges die unwirksamkeit einzelner bestimmungen des reisevertrags einschließlich dieser reisebedingungen hat nicht die unwirksamkeit des gesamten reisevertrages zur folge ergänzend gelten insbesondere die bestimmungen des bürgerlichen gesetzbuches bgb §§ 651 a bis m soweit dialog nicht nur vermittler von einzelnen reiseleistungen oder reiseprogrammen fremder reiseveranstalter ist anzahlung zahlung des reisepreises zurückbehaltungsrecht 1 bei abschluss des reisevertrages ist eine anzahlung von 10 des reisepreises maximal jedoch 500, pro reiseteilnehmer zu zahlen sie werden mit der bestätigung um anzahlung auf unser konto bei der deutschen bank ag konto 0 228 080 blz 680 700 30 oder bei der sparkasse freiburg nördlicher breisgau konto 228 10 78 blz 680 501 01 gebeten bitte geben sie hierbei deutlich ihre kundennummer rechnungsnummer und ihren namen an den restbetrag überweisen sie bitte 4 wochen vor reiseantritt sie erhalten anschließend ihre qualifizierte reiseunterlagen ca 2-3 wochen vor abreise 2 sind die voraussetzungen der fälligkeit des gesamten reisepreises erfüllt so besteht für den teilnehmer ohne zahlung des gesamten reisepreises kein anspruch auf erbringung der reiseleistung durch dialog wir sind berechtigt die leistung endgültig zu verweigern und schadensersatz wegen nichterfüllung des reisevertrages vom reiseteilnehmer zu verlangen wenn dieser sich mit der zahlung des reisepreises im verzug befindet und die leistungsverweigerung unter setzung einer angemessenen nachfrist unter beachtung der gesetzlichen bestimmungen des bgb § 323 schriftlich angedroht worden ist stornoentschädigungen bearbeitungs und umbuchungsgebühren sind stets sofort fällig gerichtsstand der gerichtsstand für streitigkeiten zwischen dem reisenden und dialog ist freiburg wenn der reisende keinen allgemeinen gerichtsstand in deutschland hat dasselbe gilt wenn sein wohnsitz oder gewöhnlicher aufenthalt zum zeitpunkt der klageerhebung gegen ihn nicht bekannt ist dialog-sprachkurse ist bei der aachener und münchener versicherungs ag über reisegarant rückversichert linienflugleistungen linienflugleistungen z.b pex studententarife charterflüge werden von dialog lediglich vermittelt diese flugleistungen werden alleinverantwortlich von der jeweiligen fluggesellschaft durchgeführt unbeschadet dessen haftet dialog reisevertragsrechtlich für die gesamtreise als veranstalter vertragspflichten von dialog dialog hat seine leistungen mit der sorgfaltspflicht eines ordentlichen kaufmanns zu erbringen und schuldet dem/der teilnehmer/in insbesondere 1 die gewissenhafte vorbereitung des programmes und der reise 2 die sorgfältige auswahl und Überwachung der leistungsträger 3 die ordnungsgemäße erbringung der vertraglich vereinbarten leistungen 4 die richtigkeit der leistungsbeschreibung preise sämtliche preise verstehen sich in eur und pro person sie sind gültig vom 01 01 2006 bis 31 12 2006 gültigkeit der katalogangaben der druck des vorliegenden kataloges erfolgte im januar 2006 er kann naturgemäß nur die zu diesem zeitpunkt feststehenden termine feiertage einreisebestimmungen und impfbestimmungen anführen daher sind Änderungen möglich und bleiben insofern vorbehalten maßgeblich hinsichtlich der termine abflug und reisezeiten ist daher allein der inhalt der buchungsbestätigung in verbindung mit der buchung und sonstigen wirksam getroffenen abreden mit diesem katalog werden alle reiseankündigungen in früheren katalogen und broschüren ungültig reisegarant jessenstr 4 d-22767 hamburg vertragliche leistungen 1 von dialog geschuldete vertragsleistungen ergeben sich aus der leistungsbeschreibung für den jeweiligen ort und den allgemeinen ausführungen in diesem katalog 2 genannte möglichkeiten oder gelegenheiten zu fakultativen programmen freizeit ausflüge die seitens der partnerorganisation angeboten werden sind nicht bestandteil des vertrages 3 in dem sehr unwahrscheinlichen falle dass eine platzierung nicht zustande kommen sollte trotz aller bemühungen seitens dialog und unseres praktika-partners vor ort werden ihnen bereits gezahlte leistungen zurück erstattet weitere erstattungen sind ausgeschlossen veranstalter dialog-sprachkurse® international gmbh geschäftsführer joachim pitsch eisenbahnstraße 41 d-79098 freiburg ab april 2006 neue anschrift günterstalstr 72 d-79100 freiburg tel 0761 28 64 70/76 fax 0761 28 63 08 www.auslands-praktika.de www.dialog.de hrb 4333 amtsgericht freiburg gewährleistung und mitwirkungspflicht werden einzelne reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht so kann der teilnehmer abhilfe verlangen das abhilfeverlangen hat der teilnehmer unverzüglich an das partnersekretariat und an dialog zu richten ist dort niemand zu erreichen oder wird das anliegen des teilnehmers dort nicht so bearbeitet wie es der teilnehmer erwartet muss der teilnehmer dialog in deutschland möglichst schnell benachrichtigen soweit dies dem reisenden zumutbar ist abreise vor reiseende teilnehmer/innen die verspätet anreisen bzw vor reiseende abreisen erhalten keine rückerstattung nachdruck auch auszugsweise nur mit genehmigung der dialog-sprachkurse international gmbh dialogsprachkurse freecall 0 8 0 0 8 9 1 0 8 9 1 info auslands praktika d e anmeldeformularseite 3 1 w w w auslands praktika d e 33[schliessen] |
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