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Katalog: Job und HIV
Anbieter: Aids-Hilfe Schweiz


 
Job und HIV Ein Leitfaden für HIV-positive ...

 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Jobsuche und in Ihrem Job! Das Redaktionsteam ...

 
37 Wenn es nicht gelingt, einen Job zu finden 42 Andere Broschüren /Nü ...

 
4 Die Stellenbewerbung Nur meine engsten Freunde wissen von meiner HIV-Infektion. Leute also, zu denen ich in einem besonderen Vertrauensverhältnis stehe. Ich könnte mir nicht vorstellen, meinem Arbeitgeber zu sagen, dass ich HIV-positiv bin. Weniger aufgrund befürchteter Nachteile, aber es ist ein ganz persönlicher Aspekt meines Lebens, den ich nur mit mir sehr nahe stehenden Personen teilen möchte. Stefan*, 31 Jahre, tätig in einem handwerklichen Betrieb Durch die Kombitherapie hat sich mein Leben deutlich verbessert, sodass ich wieder teilweise arbeiten könnte. Aber wer will mich schon anstellen, ...

 
Sie sich genau über die Firma und den Job; notieren Sie Ihre auf die Stelle ...

 
6 Die eigene Situation berücksichtigen Ich bin müder als früher, das ist sicher eine Folge der Medikamente. Ich überlege deshalb, eventuell mein Arbeitspensum zu reduzieren, so auf 80%, wenns sich grad gut ergibt. Brigitte, 36 Jahre, zurzeit mit einer 100%-Stelle bei einem Grossbetrieb Nach den vielen Jahren ohne Arbeit zuerst als IV-Rentner, danach als Arbeitsloser habe ich schon ein bisschen ein mulmiges Gefühl, plötzlich wieder inmitten der Erwerbstätigkeit zu stecken. In die Freude mischt sich Nervosität. Packe ich das? Dabei geht es bei mir nicht primär um gesundheitliche Unsicherheiten, ...

 
7 Diese Fragen können hilfreich sein: - Wie war meine Gesundheit in der letzten Zeit, wie ist mein momentaner Gesundheitszustand? - Wie komme ich allenfalls mit zusätzlichem Stress und Müdigkeit zurecht? - Bin ich realistisch mit meinen Zielsetzungen? - Wie kann ich gegebenenfalls die Medikamenteneinnahme am besten in die Arbeit integrieren? Vielleicht ist ein Gespräch mit Ihrer ärztlichen Betreuungsperson hilfreich: Möglicherweise können ein paar wenige Anpassungen dazu beitragen, dass Sie Ihr angestrebtes Ziel so gut wie möglich verwirklichen können (z.B. Anpassung der Medikamenteneinnahme, um ...

 
8 Jobs und Arbeitseinsätze im Ausland Ein ...

 
im Zusammenhang mit Auswanderung und Jobs im Ausland: Bundesamt für Migration ( ...

 
10 Tipps zum Vorstellungsgespräch Werden Sie zu einem Interview eingeladen, sind Sie schon einen wichtigen Schritt weitergekommen! Bereiten Sie sich gut auf das Vorstellungsgespräch vor. - Machen Sie sich vor dem Gespräch Gedanken über Ihre Stärken und Schwächen. - Überlegen Sie sich Ihre Motivation für die Stelle, was Sie mitbringen, wo Sie Defizite haben, und wie Sie diese kompensieren würden. - Spielen Sie das Gespräch allenfalls einmal durch. Lernen Sie die Antworten aber nicht auswendig. - Hören Sie Ihrem Gesprächspartner aufmerksam zu und scheuen Sie sich nicht davor, Fragen zu stellen. ...

 
11 sig. Dies gilt unter anderem für Fragen nach Schwangerschaft, Religion, sexueller Orientierung und insbesondere für Fragen nach einer HIV-Infektion. Stellt Ihnen der Arbeitgeber trotz Unzulässigkeit die Frage, ob Sie HIV-positiv sind, so haben Sie nicht nur das Recht, diese Frage nicht zu beantworten, sondern Sie dürfen diese Frage sogar falsch beantworten, also sagen, dass Sie HIV-negativ sind, oder sagen, Sie wüssten es nicht, weil Sie noch nie einen HIV-Test gemacht hätten. Dieses Recht liegt darin begründet, dass die Verweigerung einer Antwort zwangsläufig gegen den Stellenbewerber oder ...

 
12 Was, wenn bei der Einstellung eine ärztliche Untersuchung gemacht wird? Es gibt Firmen, welche zur Abklärung, ob Sie für das entsprechende Arbeitsverhältnis gesundheitlich geeignet sind, eine Untersuchung durch ihren Vertrauensarzt anordnen. Eine solche vertrauensärztliche Untersuchung ist zulässig. Die Richtlinien für arbeitsmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte der FMH (Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte) schreiben vor, dass sich die Eintrittsuntersuchung auf die Tauglichkeit für die vorgesehene Arbeit beschränken muss und dass ein Arzt oder eine Ärztin lediglich festhalten darf, ob ...

 
13 Arbeitsvertrag Gesamtarbeitsvertrag Betriebsreglement - Obligationenrecht Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage für Ihre künftige Tätigkeit. Er hält u.a. die Arbeitsbedingungen fest. Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden; ein schriftlicher Vertrag ist die Regel und empfehlenswert. Der Arbeitsvertrag muss die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) beachten (Art. 319 ff.). In manchen Branchen gibt es zudem Gesamtarbeitsverträge, die zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen werden. Diese gehen den Einzelarbeitsverträgen in der ...

 
14 Die Versicherungen in Zusammenhang mit Ihrer Anstellung Eine vertrauensärztliche Untersuchung hatte ich keine. Bei der Taggeldversicherung und der Pensionskasse musste ich aber angeben, dass ich HIVpositiv bin, es wurde direkt danach gefragt. Mein Arbeitgeber wurde darüber informiert, dass mich die Taggeldversicherung nicht aufnahm aber er hat mich nie nach dem Grund dafür gefragt. Regula, 34 Jahre, arbeitet seit drei Jahren 100% in einer Anwaltskanzlei Bei Antritt einer neuen Arbeitsstelle werden Sie in den meisten Fällen mit zwei Versicherungen konfrontiert: mit der Taggeldversicherung und ...

 
15 Kosten von Krankheitsausfällen klar bezifferbar werden. Für die Arbeitnehmenden bringt die Versicherungslösung als Vorteil eine vergleichsweise lange Weiterzahlung ihres Lohnes während der Krankheit. In der Regel werden 80 % des Lohnes während 720 Tagen (also zwei Jahren) bezahlt. Das Gesetz erlaubt den privaten Taggeldversicherern gemäss dem im Privatrecht geltenden Grundsatz der Privatautonomie -, die Gesundheit der Antragstellenden zu prüfen und nur gesunde Menschen aufzunehmen. Diese Überprüfung geschieht hauptsächlich mittels Fragebögen. Die meisten kollektiven Taggeldversicherungen verzichten ...

 
16 Die kollektiven Taggeldversicherungen, welche Gesundheitsfragen stellen, informieren den Arbeitgeber darüber, dass Sie nicht in die kollektive Taggeldversicherung aufgenommen werden. Der Arbeitgeber muss wissen, dass die Taggeldversicherung im Falle eines Krankheitsfalls die Lohnfortzahlung nicht übernimmt, weil dann gemäss Obligationenrecht die Lohnfortzahlungspflicht von der Versicherung auf ihn zurückfällt. Die Versicherung darf jedoch gemäss Datenschutzgesetz nicht bekannt geben, aus welchen Gründen sie die Aufnahme verweigert hat. Im Vergleich zum Versicherungsschutz durch eine Taggeldversicherung ...

 
17 die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Taggeldversicherung durchlesen. So können Sie ohne sich verdächtig zu machen mittels der AVB prüfen, ob die Taggeldversicherung (falls der Arbeitgeber eine solche hat) einen Ausschluss vorsieht für ArbeitnehmerInnen mit vorbestehenden Krankheiten. - Verlangen Sie den Gesamtarbeitsvertrag, falls vorhanden. Es gibt Gesamtarbeitsverträge, welche den Arbeitgebern vorschreiben, dass sie für alle ihre Mitarbeitenden ungeachtet vorbestehender Krankheiten eine Krankentaggeldversicherun g abschliessen müssen. Falls der künftige Arbeitgeber über eine ...

 
18 Die berufliche Vorsorge (2. Säule) Als 2. Säule hat die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) neben der 1. Säule (AHV/IV/EO) die Aufgabe, im Alter und im Invaliditätsfall die Weiterführung des bisherigen Lebensstils zu sichern. Ziel ist, mit der 1. Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen. Jeder Arbeitgeber trägt eine berufliche Vorsorgepflicht für seine ArbeitnehmerInnen. Er muss sich zu diesem Zweck einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen oder selber eine solche gründen. Die Beiträge für die berufliche Vorsorge sind zur Hälfte vom Arbeitgeber, zur ...

 
19 Da es sich bei der beruflichen Vorsorge um eine obligatorische Versicherung handelt, werden alle Menschen ungeachtet ihres Gesundheitsstatus und ohne Vorbehalte aufgenommen. Sie haben hier also folglich keine Pflicht, Ihren HIV-Status mitzuteilen und Sie werden auch nicht danach gefragt. Die weitergehende berufliche Vorsorge Meistens besteht jedoch neben der obligatorischen noch eine überobligatorische Vorsorge. Diese versichert weitergehende Leistungen, als in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgeschrieben sind. Die weitergehende berufliche Vorsorge richtet sich nach den Grundsätzen ...

 
20 Was geschieht mit dem Pensionskassenkapital, wenn Sie die Stelle wechseln oder arbeitslos werden? In diesen Fällen muss das gesamte Pensionskassenguthaben (inklusive der Arbeitgeberbeiträge) für den obligatorisch versicherten Lohn überwiesen werden. Beim nichtobligatorisch versicherten Teil haben Sie Anrecht auf Ihren Anteil und auf einen Teil der Arbeitgeberbeiträge (die genauen Angaben können Sie dem Reglement Ihrer Pensionskasse entnehmen). Allerdings erhalten Sie das angesparte Kapital nicht zu Ihrer freien Verfügung. Das Pensionskassenkapital muss wie folgt überwiesen werden: - entweder ...

 
21 Der Schweizerische Versicherungsverband hat seine Mitgliedgesellschaften (Versicherungen) aufgefordert, die Fragebögen datenschutzkonform zu gestalten und die Gesundheitsfragen auf einem separaten Formular abzugeben. Dieses kann vom Arbeitnehmenden direkt an die Versicherung zurückgeschickt werden ohne Umweg über den Arbeitgeber. Manche Taggeldversicherer und Pensionskassen geben aber immer noch Fragebögen ab, welche nicht datenschutzkonform ausgestaltet sind. Und es kann vorkommen, dass Arbeitnehmende die Formulare mit den Gesundheitsfragen dem Personalbüro abgeben müssen, diese vom Arbeitgeber ...

 
22 Muster Brief an Taggeldversicherung bzw. Pensionskasse Absender EINSCHREIBEN Vertraulich Vertrauensärztlicher Dienst Adresse der Versicherung/der Pensionskasse Ort, Datum B E R I C H T I G U N G G E S U N D H E I T S F O R M U L A R Sehr geehrte Damen und Herren Am X.X.XXXX musste ich im Beisein meines Arbeitgebers die Gesundheitsfragen zuhanden Ihrer Versicherung/Ihrer Pensionskasse ausfüllen. Da ein Arbeitgeber kein Recht hat, in die Gesundheitsdaten seiner ArbeitnehmerInnen Einsicht zu haben, habe ich die Frage nach HIV falsch beantwortet. Mittels dieses Schreibens berichtige ich dies. Ich ...

 
23 Bevollmächtigungserklärun gen in Versicherungs- und Pensionskassenformularen Versicherer haben das Recht, in einem Schadenfall alle zur Abklärung nötigen Auskünfte einzuholen. Und Sie als versicherte Person haben die Pflicht, dem Versicherer für die Abwicklung eines konkreten Versicherungsfalls alle notwendigen Informationen zugänglich zu machen (Mitwirkungspflicht). Um dies zu gewährleisten, enthalten Antragsformulare von Pensionskassen und Taggeldversicherungen neben den Gesundheitsfragen meist noch eine vom Versicherten zu unterzeichnende Erklärung, die etwa so lautet: Ich ermächtige die ...

 
24 Während des Arbeitsverhältnisses Ich arbeite 100 in einer Führungsposition. Dass ich HIV-positiv bin hatte noch nie einen negativen Einfluss, auch nicht auf meine Arbeitsfähigkeit. Ich betrachte HIV deshalb auch nicht als Krankheit und gehe fest davon aus, dass dies bis zu meiner Pensionierung so bleiben wird. Paul, 34, tätig in KMU Probezeit Im Normalfall gilt der erste Monat eines (unbefristeten) Arbeitsverhältnisses als Probezeit (Art. 335b Absatz 1 des Obligationenrechts). Mittels schriftlicher Vereinbarung, Arbeitsvertrags oder Gesamtarbeitsvertrags können davon abweichende Regelungen getroffen ...

 
25 dann vorsieht, wenn das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate gedauert hat. Auch hier kann jedoch mittels Vertrag eine andere, für Arbeitnehmende günstigere Regelung vereinbart werden. Datenschutz am Arbeitsplatz Ich entscheide von Fall zu Fall, ob ich es einem Arbeitgeber sage, so wie ich auch im Privatleben von Fall zu Fall entscheide, wem ich es sage. Ich habe mit dieser Taktik immer gute Erfahrungen gemacht. Ganz am Anfang würde ich es aber wohl nicht sagen, ich muss die Person erst besser kennen, damit ich abschätzen kann, ob sie damit umgehen kann. Brigitte, 36, Direktionsassistentin ...

 
26 Absenzen am Arbeitsplatz Nach einiger Zeit habe ich meinem Vorgesetzten gesagt, dass ich HIV-positiv bin. Er hat eigentlich gut reagiert. Aber ich spüre immer einen gewissen mir selber auferlegten Druck. So in etwa: Jetzt darf ich nicht krank werden, darf mir nichts erlauben, sonst meint er sofort, dies sei aufgrund meiner HIV-Infektion. Regula, 34, tätig in einer Anwaltskanzlei Gemäss Obligationenrecht (Art. 329 Abs. 3) muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerin die üblichen freien Stunden und Tage gewähren. Mit den üblichen freien Stunden und Tagen sind kurzfristige Arbeitsbefreiungen ...

 
27 Zürcher Skala Basler Skala Berner Skala ZH, AI, AR, SH, TG BS, BL alle übrigen Kantone Die ersten drei Monate besteht keine Lohnfortzahlungspflicht 1. Anstellungsjahr: 3 Wochen 1. Anstellungsjahr: 3 Wochen 1. Anstellungsjahr: 3 Wochen 2. Anstellungsjahr: 2 Monate 2. bis 3. Anstellungsjahr: 2 Monate 2. Anstellungsjahr: 1 Monat Danach für jedes weitere 4. bis 10. Anstellungsjahr: 3 Monate 3. bis 4. Anstellungsjahr: 2 Monate Anstellungsjahr: +1 Woche 11. bis 15. Anstellungsjahr: 4 Monate Danach alle 5 Dienstjahre: +1 Monat Der Arzt bzw. die Ärztin ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden ...

 
28 Was tun bei Diskriminierungen/ Mobbing? Nachdem ich einer guten Kollegin bei der Arbeit erzählt hatte, dass ich HIVpositiv bin, hat sie hinter meinem Rücken andere Kollegen und meine Chefin darüber informiert. Sie hat mir aber nichts davon gesagt. Mit der Zeit merkte ich, dass über mich getuschelt und ich gemieden wurde. Als ich deswegen an meine Chefin gelangte, meinte diese nur, dass es wichtig sei, dass alle informiert wurden, wegen der Ansteckungsgefahr. Ich habe nach einer Weile gekündigt, weil ich es nicht mehr ausgehalten habe. Danach fand ich eine viel bessere Stelle, was mich ein bisschen ...

 
29 klatsch, die Verbreitung von falschen Informationen, Kontaktverweigerung etc. Entscheidend für Mobbing ist, dass diese Handlungen über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder vorkommen. Im Gesetz wird Mobbing nirgendwo erwähnt. Es findet sich aber in Art. 328 des Obligationenrechts und Art. 6 des Arbeitsgesetzes eine Pflicht seitens des Arbeitgebers, die Persönlichkeit seiner Angestellten am Arbeitsplatz zu schützen. Ein Arbeitgeber verletzt diese Pflicht, wenn er Mobbing nicht verhindert. Wenn Sie gemobbt werden, können Sie zunächst folgende Schritte unternehmen: - Sagen Sie deutlich, dass ...

 
30 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ich habe all die Jahre über voll gearbeitet. Aber dann war ich zu oft krank geschrieben und jetzt kriege ich Rente. Agnes, 38, seit 13 Jahren HIV-positiv Für Arbeitgeber gilt gemäss Obligationenrecht grundsätzlich unter der Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Fristen die Kündigungsfreiheit. Da der Arbeitgeber jedoch die stärkere, der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin die schwächere Vertragspartei ist, wird diese Kündigungsfreiheit zugunsten der Arbeitnehmenden gesetzlich eingeschränkt. Darf ein Arbeitgeber aufgrund einer HIV-Infektion kündigen? ...

 
31 Auch wenn eine Kündigung missbräuchlich ist, beendet sie das Arbeitsverhältnis. Das heisst, es besteht kein Recht auf Fortführung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall jedoch gemäss Art. 336a OR verpflichtet werden, dem/der betreffenden Arbeitnehmer/-in einen finanziellen Ausgleich von bis zu sechs Monatslöhnen zu leisten. Wie vorgehen bei Verdacht auf eine missbräuchliche Kündigung? Wenn Sie eine missbräuchliche Kündigung vermuten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen: - Verlangen Sie sofort von Ihrem Arbeitgeber eingeschrieben eine schriftliche Begründung ...

 
32 Muster Bitte um schriftliche Begründung der Kündigung Absender EINSCHREIBEN Adresse des Arbeitgebers Ort, Datum B I T T E U M S C H R I F T L I C H E B E G R Ü N D U N G Sehr geehrte/-r XX Mit Schreiben vom X.X.XXXX habe ich Ihre Kündigung erhalten. Unter Bezugnahme auf Art. 335 OR möchte ich Sie bitten, diese Kündigung innert sieben Tagen schriftlich zu begründen. Freundliche Grüsse H. Muster Unterschrift

 
33 Muster Einsprache wegen missbräuchlicher Kündigung Absender EINSCHREIBEN Adresse des Arbeitgebers Ort, Datum E I N S P R A C H E Sehr geehrte/-r XX Sie haben mir am X.X.XXXX gekündigt. Ich betrachte diese Kündigung als missbräuchlich und erhebe dagegen Einsprache. Den von Ihnen dargelegten Kündigungsgrund halte ich für unbegründet und bitte Sie deshalb, auf Ihren Entscheid zurückzukommen und die Kündigung aufzuheben. Andernfalls behalte ich mir vor, diese Kündigung als missbräuchlich anzufechten und vor Gericht eine Entschädigung geltend zu machen. Mit der Bitte um Kenntnisnahme und freundlichen ...

 
34 Gesetzliche Kündigungsfristen (geregelt in Art. 335c OR) Während des ersten Anstellungsjahres: 1 Monat (jeweils per Ende eines Monats) Vom 2. bis 9. Anstellungsjahr: 2 Monate (jeweils per Ende eines Monats) Ab dem 10. Anstellungsjahr: 3 Monate (jeweils per Ende eines Monats) Diese Fristen dürfen durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag abgeändert werden; unter einen Monat dürfen sie jedoch nur durch Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr herabgesetzt werden. Die Sperrfristen Spricht Ihr Arbeitgeber die Kündigung während einer (auch nur teilweisen) ...

 
35 Kündigungsschutz bei unverschuldeter Krankheit des Arbeitnehmers Sperrfristen ) Gemäss Art. 336c OR Im 1. Dienstjahr: während 30 Tagen* Im 2. bis 5. Dienstjahr: während 90 Tagen* Ab dem 6. Dienstjahr: während 180 Tagen* (* Kalendertage, nicht Arbeitstage) Achtung: Die Probezeit kennt keine Sperrfristen! Wird die Probezeit jedoch infolge von Krankheit oder Unfall verkürzt, verlängert sie sich entsprechend, ausnahmsweise auch über drei Monate hinaus. Wichtig ist, dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber innert dreissig Tagen schriftlich Einsprache erheben. Muster Einsprache wegen Nichteinhaltung der ...

 
36 Das Arbeitszeugnis Ein Arbeitszeugnis kann bei der Suche nach einer neuen Stelle einen hohen Stellenwert einnehmen. In der Regel wird ein solches Zeugnis erst bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Arbeitnehmende haben jedoch gemäss Art. 330a OR das Recht, jederzeit von ihrem Arbeitgeber ein solches Zeugnis zu verlangen. Ein Arbeitszeugnis enthält Angaben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin. Es sollte folgende Kriterien berücksichtigen: Wahrheit, Wohlwollen, Vollständigkeit, Individualität, ...

 
37 Wenn es nicht gelingt, einen Job zu finden Sollte es Ihnen nicht ...

 
38 Melden Sie sich spätestens am ersten Tag nach der Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentru m. Sie erhalten dann auch Informationen über das weitere Vorgehen und die dafür notwendigen Formulare. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.treffpunkt-arbeit.ch. Sofern sich Ihre HIV-Infektion nicht auf Ihre Arbeitsfähigkeit auswirkt, sind Sie ohne weiteres vermittlungsfähig. Dies gilt gemäss Gesetz und Rechtsprechung selbst dann, wenn Sie bei einer IV-Stelle angemeldet und nicht offensichtlich vermittlungsunfähig ...

 
der Kombination. Ich musste den Job aufgeben. Das hat die Beziehung arg ...

 
40 IV-Grad weniger als 40% kein Anspruch auf IV-Rente IV-Grad mindestens 40% Viertelsrente IV-Grad mindestens 50% halbe Rente IV-Grad mindestens 60% Dreiviertelsrente IV-Grad mindestens 70% ganze Rente Beispiel Valideneinkommen: CHF 7000 Lohneinbusse: CHF 5000 Invalideneinkommen: CHF 2000 Lohneinbusse [CHF 5000] Invaliditätsgrad [0,71] Rentenanspruch Valideneinkommen [CHF 7000] [ganze IV-Rente] Auch wenn Sie eine IV-Rente beziehen, können Sie weiterhin berufstätig sein. Und zwar in dem Umfang, in dem Sie von den Sozialversicherungen als erwerbsfähig betrachtet werden. Um das Ausmass dieser ...

 
bin ich einfach glücklich, wieder einen Job zu haben und bin guten Mutes. Wenn mir ...

 
42 Andere Broschüren /Nützliche Adressen Bestelladresse Aids-Hilfe Schweiz, Postfach 1118, 8031 Zürich Telefon 044 447 11 13, Fax 044 447 11 14 shop@aids.ch; www.shop.aids.ch (hier finden Sie auch alle Schriften online) Alle gewünschten Materialien werden Ihnen in neutraler Verpackung zugestellt. Das heisst, der Postsendung ist von aussen der Inhalt nicht anzusehen und der Absender (Aids-Hilfe etc.) steht nicht darauf. Weitere Broschüren dieser Reihe für HIV-positive Menschen (erhältlich in Deutsch, Französisch und Italienisch) HIV-positiv was tun? richtet sich an Menschen, die neu von ihrer ...

 
43 Vertiefte medizinische und rechtliche Fachinformation (erhältlich in Deutsch und Französisch) Leben mit HIV und Aids ausführlicher Ordner mit den Kapiteln Grundlagen , Medikamentöse Behandlung gegen HIV , Neue Ansätze zur Bekämpfung von HIV , Behandlung akuter Erkrankungen , Besondere Aspekte (u.a. HIV bei Kindern, HIV bei Frauen), Methoden der Komplementärmedizin , Psychologische und psychotherapeutische Behandlung , HIV/Aids und Recht in der Schweiz . Circa 300 Seiten, 80 Franken nach Rücksprache Preisreduktion möglich. Swiss Aids News zweimonatliche Zeitschrift mit Neuigkeiten aus Medizin ...

 
44 Peseux: Groupe Sida Neuch tel www.info-sida.ch 032 737 73 37 Schaffhausen: Aids-Hilfe Thurgau/ www.aidshilfe.ch 052 625 93 38 Schaffhausen Sion: Antenne Sida du Valais Romand www.antenne.sida.vsnet.ch 027 322 87 57 St. Gallen: Fachstelle für Aids- und www.hivnet.ch/ahsga/ 071 223 68 08 Sexualfragen St. Gallen/Appenzell Visp: Aids-Hilfe Oberwallis www.aidsvs.ch 027 946 46 68 Winterthur: Aids-Infostelle Winterthur www.aidsinfo.ch 052 212 81 41 Zug: Fachstelle Aids-Hilfe Zug www.zug.ch/aidshilfe 041 710 48 65 Zürich: Zürcher Aids-Hilfe www.zah.ch 01 455 59 00 Rechtsberatung Aids-Hilfe Schweiz, ...

 
45 Stellenbewerbung Jobbörsen (Auswahl): - www.workpositive.ch Die ... kostenlose Jobbörse der Aids-Hilfe Schweiz für Menschen mit ... Liste von engagierten Firmen. - www.jobwinner.ch - www.jobs.ch - www.jobsuchmaschine.ch ... - www.jobclick.ch - www.jobs-links.ch (Liste diverser Jobbörsen der Schweiz ... rund um die Arbeit und mit einer Jobbörse: www.treffpunkt-arbeit.ch Stellensuche ...

 
46 Jobs und Arbeitseinsätze im Ausland Einreise ...

 
47 Mobbing Mobbing-Zentrale Schweiz Postfach 438 3065 Bolligen Station www.mobbing-zentrale.ch (Liste der Mobbing-Anlaufstellen, rechtliches Vorgehen, Bundesgerichtsrechtsprech ung etc.) www.mobbing-info.ch Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit ein Leitfaden für Versicherte . Broschüre erhältlich bei den kantonalen Amtsstellen (kantonale Arbeitsämter), den RAV (Regionale Arbeitsvermittlungszentre n RAV) bzw. den Arbeitslosenkassen oder unter www.treffpunkt-arbeit.ch Arbeitslos was tun? , Beobachter-Ratgeber, erhältlich im Buchhandel oder unter www.beobachter.ch Selbstständigkeit Ich mache mich ...

 
. Heute habe ich einen wirklich guten Job. Ich kann meine Ideen einbringen. Und ...

 
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