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Seite 51 von Gemüse und Kräuter Saamen 2003 von Agri Saatenallgemeine lieferungs und zahlungsbedingungen stand 1 januar 2002 alle angebote verkäufe und lieferungen erfolgen auf grund der nachstehenden bedingungen die jeder besteller durch erteilung des auftrages verbindlich anerkennt alle geschäfte insbesondere abweichende absprachen mit reisenden oder vertretern bedürfen in jedem fall der schriftlichen bestätigung des verkäufers unter dem vorbehalt der lieferungsmöglichkeit bestätigte aufträge binden den käufer wie vorbehaltlos bestätigte aufträge es sei denn daß der käufer dem vorbehalt unverzüglich und schriftlich widerspricht 1 angebot alle angebote und preise dieser preisliste sind netto in euro gestellt und umfassen den reinen warenwert ohne mehrwertsteuer die angebote dieser preisliste sowie sonstige angebote sind freibleibend und ohne rückwirkung auf früher getätigte käufe frühere preise verlieren mit erscheinen dieser liste ihre gültigkeit 2 preisberechnung die preise gelten netto für lieferung ab lager unvorhersehbare mehrkosten an vorfracht zoll und amtlichen abgaben die in der kalkulation der preise nicht berücksichtigt sind gehen zu lasten des käufers bei geschlossenen sendungen von gemüse und blumensamen im warenwert von mehr als 250,00 7 trägt der verkäufer die kosten des einfachen versandes bis zum empfangsort bzw bei stückgutversand bis zum zuständigen stückgutdepot bei exportversand erfolgt die lieferung grundsätzlich ab lager bad essen für lieferungen an die verarbeitende industrie sind die frachtkosten ab lager bad essen bzw ab versandstation vom empfänger zu tragen entstehende mehrkosten wie eilzustellung expressgutgebühren zustell und rollgebühren sowie flächenfracht gehen zu lasten des empfängers als mindestbetrag je warenposition wird 2,00 7 berechnet der mindestauftragswert soll 35,00 7 betragen bei aufträgen unter 35,00 7 wird ein bearbeitungskostenanteil von 5,00 7 erhoben die preise verstehen sich ausschließlich verpackung diese stellt der verkäufer sie wird billigst berechnet und grundsätzlich nicht zurückgenommen 3 mengenberechnung die berechnung erfolgt nach den handelsüblichen mengenstaffeln berechnet wird jede sorte getrennt nach der bestellten menge hülsenfrüchte werden ab 10 kg brutto für netto geliefert 4 versand der versand geschieht nach deutlich zu erteilenden versandvorschriften auf gefahr des bestellers ohne gewähr für bestimmte lieferfristen wird die versandart der lieferfirma überlassen so handelt diese nach bestem ermessen ohne jedoch eine haftung zu übernehmen verlangt der käufer eine besondere art des versandes so trägt er die mehrkosten gegen transportschäden auch frostschäden und beförderungsverzögerungen werden die lieferungen nur auf ausdrückliches verlangen des bestellers und auf dessen kosten versichert 5 umtausch zur zurücknahme oder zum umtausch fest verkaufter ware ist der verkäufer nicht verpflichtet 6 zahlungsbedingungen die rechnungsbeträge sind 30 tage nach rechnungsdatum fällig bei zahlung innerhalb 14 tagen werden 2 skonto gewährt bei zielüberschreitungen werden die banküblichen verzugszinsen berechnet 7 verwendung sämtliches saat und pflanzgut wird nur zur heranzucht von erzeugnissen die zum verbrauch bestimmt sind verkauft seine verwendung zur gewerbsmäßigen vermehrung samennachbau ist ausdrücklich untersagt der weiterverkauf der sämereien darf nur unter gleichen bedingungen erfolgen saatgut und pflanzgut von geschützten sorten sowie sorten deren bezeichnungen als warenzeichen eingetragen sind darf der käufer nur unter den geschützten bezeichnungen und gegebenenfalls nur zu den vom züchter wirksam gebundenen verkaufspreisen anbieten und weiter veräußern das anbieten und verbringen von saatgut geschützter sorten in gebiete außerhalb der bundesrepublik deutschland bedarf der genehmigung des jeweiligen züchters 8 mängelrüge jede lieferung ist unverzüglich nach ablieferung auf ihre richtigkeit und vollständigkeit zu prüfen jeder erkennbare mangel der ware und der verpackung sowie mengenabweichungen sind spätestens am 5 werktag zu melden mangelhafte keimkraft ist spätestens drei wochen nach dem tage des empfanges der ware zu beanstanden sämtliche ansprüche des käufers aus schlecht oder falschlieferung oder verletzung vertraglicher nebenpflichten verjähren in 6 monaten seit der ablieferung gleichgültig aus welchem rechtsgrund sie sich herleiten und ohne rücksicht auf eine eventuelle von einem dritten gewährte garantiedauer im streitfalle ist eine nachuntersuchung durch die zugelassenen samenprüfstellen vorzunehmen deren analysen für beide teile maßgebend sind die proben sind mit einvernehmen des verkäufers zu ziehen die kosten für die untersuchung trägt der unterliegende teil die beseitigung von mängeln erfolgt ausschließlich durch nachbesserung oder ersatzlieferung oder angemessene gutschrift nach wahl des verkäufers mängel die erst später erkennbar sind müssen unverzüglich gerügt werden sobald sie erkennbar sind bei beanstandung der gelieferten ware hat der empfänger für ihre einstweilige kostenfreie und sachgemäße aufbewahrung zu sorgen 9 zurücknahme der ware falls der käufer die ware wegen erkennbarer mängel bei der ablieferung oder mangelhafter keimkraft gemäß § 8 mit recht beanstandet ist der verkäufer zur zurücknahme der ware nicht aber zu ersatzlieferung preisnachlaß oder schadensersatz verpflichtet 10 schadenhaftung bei allen sonstigen mängeln zu denen auch das fehlen zugesicherter eigenschaften zählt haftet der verkäufer für rechtzeitig nachgewiesenen schaden bis zur höhe des für den betreffenden artikel berechneten betrages eine weitergehende haftung ist ausgeschlossen dasselbe gilt insbesondere auch für einen befall mit schädlingen oder krankheiten die durch die gelieferte ware übertragen werden sowie dann wenn eine andere als die bestellte ware geliefert wird für die entwicklung der aus der gelieferten ware angelegten kulturen übernimmt der verkäufer keine gewähr da diese von einflüssen abhängig ist die nicht kontrollierbar sind der verkäufer haftet nicht für das mehr oder weniger befriedigende wachstum und blühen zusicherungen von eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen festlegung in einzelvertrag unsere formulierungen in prospekten katalogen werbemitteln usw sind keine zusicherung von eigenschaften 11 leistungspflicht a der verkäufer darf aufträge durch teillieferungen erfüllen fehlende sorten darf der verkäufer bestmöglich ersetzen b aufträge auf artikel die noch nicht verfügbar sind werden nur unter der voraussetzung einer durchschnittsernte marktfähiger ware und des guten einganges angenommen sowie der kontraktgemäßen selbstbelieferung bei geringem aufkommen ist der verkäufer zu verhältnismäßiger minderung berechtigt der käufer zur abnahme der minderlieferung verpflichtet mißernte befreit von der lieferung 12 rücktrittsrecht des verkäufer der verkäufer ist berechtigt ohne entschädigung vom vertrag zurückzutreten oder die lieferung hinauszuschieben falls durch verkehrsstörungen transportverluste behördliche maßnahmen oder sonstige gründe eine rechtzeitige lieferung ohne eigenes verschulden unmöglich ist der verkäufer ist ferner ohne entschädigung zum rücktritt vom vertrag berechtigt falls bei nach kaufabschluß ernste zweifel über die kreditwürdigkeit des käufers entstehen und der käufer dem verlangen nach vorauszahlung oder sicherheitsleistung nicht nachkommt dies gilt auch dann wenn die Überschuldung oder zahlungsunfähigkeit des käufers bereits zur zeit des kaufabschlusses bestanden hat soll die leistung später als 4 monate nach vertragsabschluß erfolgen so kann der verkäufer eine angemessene erhöhung des entgelts verlangen wenn sich die bei vertragsabschluß gegebenen voraussetzungen für die preisbildung nicht erheblich geändert haben 13 eigentumsvorbehalt a der verkäufer bleibt eigentümer der ausgelieferten ware bis zur völligen bezahlung sämtlicher forderungen aus der bestehenden geschäftsverbindung bei hergabe von schecks und wechseln bis zu deren einlösung der eigentumsvorbehalt bleibt auch dann in kraft wenn nach erfolgtem kontoabschluß eine saldoerkennung stattgefunden hat b der aufwuchs aus der vom verkäufer gelieferten ware gilt mit dessen trennung von grund und boden gleichfalls als dem verkäufer zur sicherheit übereignet und zwar bis zur vollständigen bezahlung aller forderungen aus der geschäftsverbindung die Übergabe der getrennten erzeugnisse wird dadurch ersetzt daß der käufer diese für den verkäufer unentgeltlich besitzt c falls der käufer vor erfolgter bezahlung gelieferter ware seine zahlung einstellt hat der verkäufer die in § 46 der konkursverordnung angeführten rechte aus aussonderung bzw abtretung des rechts auf gegenleistung die auszusondernde ware wird mit 65 des höchst-mengen-groß-handelspreises höchstens aber mit 65 des bei der lieferung berechneten preises gegen die noch bestehenden forderungen aus der geschäftsverbindung aufgerechnet vorausgesetzt daß die ausgesonderte ware den handelsüblichen qualitätsanforderungen noch genügt die restkaufpreisforderung bleibt bestehen d der käufer ist zur weiterveräußerung der vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen geschäftsgang berechtigt die verpfändung oder sicherungsübereignung ist ihm untersagt e für den fall daß die gelieferte ware vermischt verarbeitet oder sonstwie verändert wird erwirbt der verkäufer das eigentum gemäß §947 948 bgb insoweit verwahrt der käufer die gegenstände für den verkäufer mit der erforderlichen sorgfalt f der käufer tritt alle ihm aus der weiterveräußerung der gelieferten oder nach 13e verarbeiteten ware entstehenden forderungen gegen seine abnehmer mit allen nebenrechten an den verkäufer bis zur vollständigen bezahlung sämtlicher forderungen aus der bestehenden geschäftsverbindung und eines etwa zu lasten des käufers verbleibenden kontokorrentsaldos ab auf verlangen des verkäufers ist der käufer verpflichtet diese abtretung seinen abnehmern bekanntzugeben und dem verkäufer die zum einzug erforderlichen auskünfte und unterlagen zu geben Übersteigen die abzutretenden forderungen den geschuldeten betrag um mehr als 20 so kann der käufer von dem verkäufer die freigabe der forderungen in entsprechender höhe verlangen die freizugebenden forderungen sind vom käufer anzugeben g der käufer ist verpflichtet die ware für eigene und fremde rechnung auf seine kosten gegen feuer zu versichern für etwaige forderungen aus einem versicherungsvertrag gelten die bestimmungen zu nr 13f sinngemäß 14 erfüllungsort und gerichtsstand für beide teile ist bad essen 15 eigene einkaufsbedingungen des käufers haben nur dann gültigkeit wenn sie von dem verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden 16 besondere bedingungen für gemüse und blumensamen mengenberechnung 0,1 g =der 0,1 g preis ab 0,25 g =der 1 g preis ab 5 g =der 10 g preis ab 50 g =der 100 g preis ab 250 g =der 250 g preis per kg ab 1 kg =der 1 kg preis per kg ab 2,5 kg =der 2,5 kg preis per kg ab 10 kg =der 10 kg preis per kg ab 25 kg =der 25 kg preis per kg ab 50 kg =der 50 kg preis per kg ab 100 kg =der 100 kg preis per kg mengen ab mengen ab mengen ab mengen ab 50 korn der 250 korn der 1000 korn der 2500 korn der 50 korn preis per 100 korn 250 korn preis per 100 korn 1000 korn preis per 100 korn 2500 korn preis per 100 korn 17 landwirtschaftliches saatgut und grassamen unterliegen diesen bedingungen sofern keine besonderen vereinbarungen getroffen sind 18 sollten einzelne dieser bedingungen ganz oder teilweise der rechtswirksamkeit ermangeln so gelten die übrigen unverändert.[schliessen] |
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